Arbeitsunfälle im Ausland treten häufig bei physischer Arbeit zum Beispiel in der Bau- oder Produktionsindustrie auf. Solche Unfälle kommen aber auch in vielen anderen Branchen vor. Doch zählt ein Autounfall auf dem Weg zur Arbeit als Berufsunfall? In diesen Situation können Arbeitnehmende Ihren Unfall als Berufsunfall gültig machen:
Sollten Sie in einer solchen Situation einen Arbeitsunfall erleiden, haben Sie stets Anspruch auf Entschädigung, um den entstandenen Schaden auszugleichen. Je nach Land, in dem sich der Unfall ereignet, können unterschiedliche Gesetze gelten. Nach dem Recht der Europäischen Union kann dem Arbeitnehmer bei einem Unfall im Ausland eine Entschädigung nach den in dem jeweiligen Land geltenden Regeln zugesprochen werden.
Unsere Unterstützung nach einem Berufsunfall im Ausland – egal ob Schweiz, Italien oder Polen
Unterschiede zwischen Staaten bei der Abwicklung einer Schadenersatzklage können sich auf verschiedene Bereiche beziehen. Im ersten Schritt stellen unsere Experten bei Ihren individuellen Fällen folgendes fest:
Wir recherchieren jegliche rechtlichen Umstände und schaffen somit den Rahmen für unseren und Ihren Leistungsspielraum. Nachdem wir uns einen Überblick über Ihren Betrieb und individuelle Fälle gemacht haben, unterstützen wir Sie darin Ihre Entschädigung geltend zu machen.
Ein Arbeitnehmer, der bei einem Berufsunfall verletzt wurde, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Neben der Entschädigung, die vom Arbeitgeber eingefordert wird, unterstützen wir dabei folgende Entschädigungszahlungen in die Wege zu leiten:
Die Art der Leistung und ihre Höhe (beispielsweise vom Taggeld) hängen vom Einzelfall ab bzw. von dem Schaden, den Versicherte erleiden.
Gemeinsam vertreten wir Sie in alle Richtungen, sodass Sie angemessen für Ihr Leid entschädigt werden. Vereinbaren Sie Ihr kostenloses Beratungsgespräch unter: info@rechtsanwaltineuropa.de.
Um herauszufinden, welche Versicherung bei Ihren persönlichen Umständen greift, muss als erstes festgestellt werden, wo Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Sind Sie als Deutscher bei einem Unternehmen angestellt, dessen Sitz beispielsweise in der Schweiz liegt, gilt der Versicherungsschutz des Schweizer Sozialversicherungsrecht.
Ist der Sitz Ihres Unternehmens allerdings in Deutschland und sie arbeiten in einem Zeitraum von 24 Monaten oder weniger in einem EU-Mitgliedsstaaten Land, greift die deutsche Unfallversicherung. Ausnahmeregelungen können von Ihrem Arbeitgeber in die Wege geleitet werden.
Generell empfehlen wir vorerst jeden Unfall bei Ihrer Versicherung zu melden. DIe ärztlichen Behandlungen und medizinischen Schritte können Sie im Medical Report, der in englischer, französischer, portugiesischer, spanischer und deutscher Sprache verfügbar ist, protokollieren, die im Nachhinein geltend gemacht werden können.
Weitere Schritte können Sie mit Ihrem Arbeitgeber und mit unserer Unterstützung in die Wege leiten. Durch die Protokollierung jedes Schrittes sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Sitzt Ihr Arbeitgeber offiziell in der Schweiz, gilt für Sie auch als deutscher Staatsangehöriger der Schweizer Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass die Arbeit von 40 Stunden pro Woche nicht nur bezüglich Arbeitsunfällen, sondern auch hinsichtlich Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen versichert ist.
Beachten Sie, dass für Personen, die in Teilzeit beschäftigt sind, in der Schweiz andere Rechte und Einschränkungen zum Beispiel hinsichtlich des Versicherungsschutzes auf dem Arbeitsweg gelten.
Für weitere Informationen können Sie gern einen persönlichen und kostenlosen Beratungstermin mit uns ausmachen.
Die Schweizer Unfallversicherung hat zum Großteil die gleichen Konditionen wie die deutsche. Folgende Versicherungsleistungen werden bei der schweizerischen Unfallversicherungsanstalt umfasst:
Die genauen Beträge der einzelnen Zahlungen berechnen wir nach Ihrem Individualfall gemeinsam mit Ihnen.
Wenn einem Mitarbeiter einen beruflichen Unfall im Rahmen der Arbeitszeit oder auf dem Weg zum Arbeiten im Ausland erleidet, sollte der geschädigte Versicherte den Vorfall zunächst seinem Arbeitgeber und, falls erforderlich, den Rettungsdiensten, außerdem dem zuständigen Versicherungsunternehmen melden, damit die Versicherung tätig werden kann. (Eine Meldung bei der Krankenkasse erfolgt am besten auch.) Berufsunfälle während ihrer Tätigkeit müssen nach den Arbeitsschutzvorschriften des jeweiligen Landes alle ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Alle Arbeitnehmer, die Berufsunfälle erleiden, sollten beachten, keine Dokumente für Ihren Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Unfallhergang bzw. der Unfallversicherung zu unterschreiben, deren Inhalt irgendwie unklar ist. Sie könnten dadurch einen Verzicht auf den Entschädigungsanspruch. Der Verletzte sollte daran denken, medizinische Unterlagen über Berufsunfälle wie Rechnungen für Medikamente, Arztbesuche, Rehabilitation zu sammeln, die eine Grundlage für Erstattungsansprüche bilden (so, wie man das für Nichtberufsunfälle bei seiner Unfallversicherung auch macht).
Beachten Sie, dass Personen, die in der Selbstständigkeit arbeiten, persönlich für Ihren Versicherungsschutz verantwortlich sind.
Wenn sich Unfälle im Ausland ereignen, unterscheidet man Nichtberufsunfälle von solchen, die sich in Ausübung des Berufs ereignen. Nichtberufsunfälle bzw. deren Folgen werden nicht über Unfallversicherungspolicen abgedeckt und entschädigt, alle Berufsunfälle schon. Entschädigungen fließen…
Eine Entschädigung kann auch von Angestellten gefordert werden, wenn die Arbeiten unrechtmäßig durchgeführt wurden. Um festzustellen, wer einen Anspruch auf Entschädigung für Unfälle während der Arbeitszeit im Ausland hat, muss man jeden Fall individuell analysieren.
Verletze Personen können eine Entschädigung im Rahmen der Unfallversicherung sowohl von der Sozialversicherung als auch direkt vom Arbeitgeber verlangen, der diese in der Regel über seine eigene Haftpflichtversicherung deckt. Bei der Vergütung von Schäden, die durch einen Berufsunfall verursacht wurden, kann die Angelegenheit nach den Rechtssystemen der einzelnen Länder unterschiedlich sein, insbesondere bei der Beantragung von Leistungen aus der Sozialversicherung. In Polen ist beispielsweise die Sozialversicherungsanstalt zuständig. Mehr zu dem Thema erfahren Sie in einer persönlichen Beratung.
Neben der Entschädigung für den Arbeitsunfall, die vom Arbeitgeber eingefordert wird, können Sie folgende Entschädigungszahlungen einfordern:
Wir unterstützen Sie dabei.
Das kommt ganz auf Ihren Versicherungsschutz an. Sind Sie über Ihren Arbeitgeber krankenversichert, greifen Versicherungen während der Arbeitszeit. In anderen Fällen ist meist eine Auslandskrankenversicherung von Nöten.