Der Autounfall an sich ist bereits ein schlimmes Ereignis. Sollte sich der Unfall noch dazu im Ausland ereignen, kommen mehrere Probleme hinzu: Sprachbarrieren, anderes Recht als in Deutschland, Unsicherheiten bei der Verständigung der Polizei und bei der Unfallaufnahme. Aufgrund dieser und potenzieller weiterer Probleme raten wir Ihnen, sich nach einem Autounfall im Ausland direkt mit uns in Kontakt zu setzen.
Wir kennen uns mit den Rechtssystemen in verschiedensten Ländern aus und unterstützen Sie dabei, im Falle eines Schadens Ihre Ansprüche auf eine Entschädigung durchzusetzen. Die Besonderheit bei unserer Kanzlei “Rechtsanwalt in Europa”: Wir arbeiten für ein Erfolgshonorar, was bedeutet, dass unsere Dienstleistung für Sie kostenlos ist! Sollten wir den Fall nicht gewinnen, erhalten wir auch kein Honorar und Sie bleiben ohne Kosten.
Kontaktieren Sie uns daher jetzt unter https://rechtsanwaltineuropa.de/contact/ und sichern Sie sich einen starken Experten an Ihrer Seite, um Ansprüche gegenüber der Kfz-Versicherung Ihres Unfallgegners mit besten Erfolgschancen geltend zu machen!
In den nächsten Abschnitten geben wir Ihnen Informationen zu den Ländern, für die wir Schadensregulierungen durchführen. Zudem beantworten wir die wichtigsten Fragen zu verschiedensten Themen rund um Kfz-Unfälle im Ausland.
Derzeit beschäftigt und kooperiert unser Unternehmen mit über 200 Mitarbeitern in 21 Ländern. Wir haben Kunden in Europa, aber auch in den Vereinigten Staaten, Kanada, Russland und Israel. Weil unsere Anwälte in den genannten und weiteren Ländern ansässig sind, können wir Ihre Ansprüche bei Bedarf auch vor einem Gericht im entsprechenden Land durchsetzen. Demzufolge bestehen bei uns die maximalen rechtlichen Spielräume bei Verhandlungen mit der gegnerischen Kfz-Versicherung.
Besonders häufig führen wir die Schadensabwicklung für unsere Mandanten bei einem Kfz-Unfall in den folgenden Ländern durch:
Sie hatten einen Unfall in einem anderen Land, wie z. B. den Niederlanden? Setzen Sie sich trotzdem mit uns in Verbindung, denn die genannten Länder sind nur ein Auszug unserer internationalen Standorte und Kooperationen.
Am besten können Sie bei einem Unfall im Ausland reagieren, wenn Sie sich im Vorhinein auf die mögliche Situation vorbereiten. Zu den grundlegenden (und in den meisten Ländern verpflichtenden) Vorbereitungsmaßnahmen gehört, die Unfallstelle absichern und einen Notruf absetzen zu können. Zudem ist es sinnvoll, einen europäischen Unfallbericht und die “Grüne Karte” mitzunehmen.
Bringen Sie als Autofahrer Ihr Fahrzeug möglichst außerhalb der Gefahrenzone zum Stehen und gefährden Sie den Verkehr nicht. Atmen Sie einmal durch und bewahren Sie kühlen Kopf. Setzen Sie den Warnblinker, ziehen Sie die Warnweste über und statten Sie weitere Fahrzeuginsassen mit Warnwesten aus. Abschließend stellen Sie das Warndreieck auf und haben die Unfallstelle erfolgreich abgesichert.
Verschaffen Sie sich daraufhin einen Überblick vom Ausmaß des Verkehrsunfalls. Rufen Sie die Polizei und Rettungskräfte definitiv, wenn die Schäden schwer sind und Personen ärztliche Hilfe benötigen. Sollten die Schäden gering sein, ist es prinzipiell nicht erforderlich, die Polizei zu verständigen. Wir raten Ihnen dennoch, die Polizei bei kleineren Schäden anzurufen, um die einwandfreie und lückenlose Dokumentation des Unfalls sicherzustellen.
Sollten Sie keine Polizei anrufen, dann füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den Europäischen Unfallbericht aus. Vergleichen Sie die Angaben und unterschreiben Sie den gegnerischen Unfallbericht nur dann, wenn Sie sich bei den Angaben einig sind. Fertigen Sie darüber hinaus Beweisfotos an und sammeln Sie Kontaktdaten von potenziellen Zeugen. Definitiv benötigen Sie die folgenden Kontaktdaten Ihres Unfallgegners:
Falls Sie oder Ihr Unfallgegner ohne die Angabe dieser Daten die Unfallstelle verlassen, handelt es sich um eine Fahrerflucht und somit um eine Straftat.
Unterschreiben Sie nach einem Autounfall im Ausland auf keinen Fall Dokumente, die Sie nicht verstehen. Die einzige Ausnahme bildet der Europäische Unfallbericht, der so konzipiert ist, dass Sie die Formulare in verschiedenen Sprachen miteinander vergleichen und sicher unterschreiben können.
Schadenersatz wird Personen gewährt, die bei Verkehrsunfällen verletzt werden, ohne den Unfall verursacht zu haben. Das wichtigste Kriterium für die Geltendmachung von Schadenersatz ist, dass der Kläger nicht die alleinige Schuld am Unfallereignis trägt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kläger als Fahrzeugführer am Verkehrsunglück beteiligt war oder ob er Besitzer des Fahrzeugs oder Tieres ist, welches ggf. in das Ereignis verwickelt wurde.
Ob Sie eine Berechtigung auf eine Schadensersatzzahlung haben, wird anhand der Beweisfotos, Aussagen und weiteren Informationen von der Unfallaufnahme ermittelt.
Falls Sie einen Anspruch auf den Ersatz Ihres Schadens haben, kommt der Kfz-Haftpflichtversicherung eine große Rolle zu: Die Gesetzgebung verpflichtet den Eigentümer eines Fahrzeugs auf der ganzen Welt zum Abschluss eines Haftpflichtversicherungsvertrags. Die Haftpflichtversicherung überträgt die Verantwortung für den Fall der Zahlung von Schadenersatzleistungen auf die Versicherungsgesellschaft, was im Hinblick auf den Schutz des Geschädigten vor Insolvenz äußerst wichtig ist.
Bei den Schadensersatzansprüchen handelt es sich um Versicherungsansprüche für Personen, die bei einem Unfall als Fahrer oder Beifahrer verletzt wurden. Fürs Erste erhalten Sie einen grundlegenden Überblick darüber, welche Schadensersatzansprüche Sie im Allgemeinen bei einem Unfall im Ausland haben können:
Auf unseren Unterseiten bezüglich der Autounfälle in verschiedenen Ländern geben wir Ihnen Beispiele dafür, welche Ansprüche Sie im Rechtssystem des jeweiligen Landes haben und welche Besonderheiten bestehen. Zudem gehen wir auf unseren Unterseiten auf die Verjährungsfristen für die Schadensregulierung, die nach einem Unfall im Ausland von Staat zu Staat unterschiedlich ausfallen, ein.
Wenn Sie einen Zusammenstoß / Unfall mit einem ausländischen Kfz haben und sich der Unfall in Deutschland ereignet, ist das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. (DBGK) die richtige Anlaufstelle.
Rufen Sie beim ADAC an und berichten Sie von der Panne im Ausland; die Nummer inklusive deutscher Vorwahl ist “+49 89 22 22 22”. Alternativ können Sie vor Ort Hilfe finden und Ihr Auto zur nächsten Werkstatt abschleppen lassen.
Bei einem Verkehrsunfall im Ausland ist das anwendbare Recht in fast jedem Fall das des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Über die wenigen Ausnahmen erfahren Sie in einer persönlichen Beratung von uns Näheres.
Sofern Sie gegen den Autoversicherer Ihres Unfallgegners direkte Ansprüche geltend machen können, ist nach einem Verkehrsunfall im Ausland die Klage in Deutschland möglich. Über Ausnahmen von dieser Regelung klärt Sie unsere Kanzlei gern bei einer Beratung auf.