Verkehrsunfall im Ausland

Kfz-Unfall im Ausland – was tun?

Der Autounfall an sich ist bereits ein schlimmes Ereignis. Sollte sich der Unfall noch dazu im Ausland ereignen, kommen mehrere Probleme hinzu: Sprachbarrieren, anderes Recht als in Deutschland, Unsicherheiten bei der Verständigung der Polizei und bei der Unfallaufnahme. Aufgrund dieser und potenzieller weiterer Probleme raten wir Ihnen, sich nach einem Autounfall im Ausland direkt mit uns in Kontakt zu setzen.

Wir kennen uns mit den Rechtssystemen in verschiedensten Ländern aus und unterstützen Sie dabei, im Falle eines Schadens Ihre Ansprüche auf eine Entschädigung durchzusetzen. Die Besonderheit bei unserer Kanzlei “Rechtsanwalt in Europa”: Wir arbeiten für ein Erfolgshonorar, was bedeutet, dass unsere Dienstleistung für Sie kostenlos ist! Sollten wir den Fall nicht gewinnen, erhalten wir auch kein Honorar und Sie bleiben ohne Kosten.

Autounfall Polen
Zu den besonderen Herausforderungen bei der Schadensabwicklung in Polen gehört unter anderem, dass die gegnerische Versicherung oftmals nicht antwortet, weil sie sich dessen bewusst ist, dass Deutsche mit dem polnischen Verkehrsrecht nicht vertraut sind und zudem Sprachbarrieren haben.
Autounfall in der Schweiz
Bei einem Verkehrsunfall in der Schweiz gilt in der Schadenabwicklung das Schweizer Recht. Das hat zur Folge, dass Sie einige Schadensersatzansprüche, die in Deutschland gelten, in der Schweiz nicht geltend machen können.
Autounfall Frankreich
In Frankreich kommt die Polizei bei einem Unfall grundsätzlich nicht zur Unfallstelle; es sei denn, es liegen schwere Schäden vor oder es wird ein Notruf abgesetzt. Daher ist es wichtig, dass Sie zur Dokumentation des Unfalls das ausgedruckte Formular des "Europäischen Unfallberichts" in Ihrem Handschuhfach mitführen.
Autounfall Italien
Sie haben mit Ihrem Auto einen Unfall in Italien? In diesem Fall wenden Sie sich am besten an unsere Anwälte, denn wir unterstützen Sie mit aller Expertise dabei, den Schaden adäquat zu regulieren. Der Grund, weswegen Sie uns beauftragen sollten, ist unsere Kompetenz in Bezug auf das italienische Recht. Dieses weist im Vergleich zum deutschen Verkehrsrecht Unterschiede auf.
Autounfall Niederlande
Falls Sie in den Niederlanden einen Unfall mit Ihrem Auto haben, sind Sie verpflichtet, anzuhalten, die Unfallstelle abzusichern und die Kontaktdaten mit Ihrem Unfallgegner auszutauschen. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus, den Unfallhergang zu dokumentieren

Kontaktieren Sie uns daher jetzt unter https://rechtsanwaltineuropa.de/contact/ und sichern Sie sich einen starken Experten an Ihrer Seite, um Ansprüche gegenüber der Kfz-Versicherung Ihres Unfallgegners mit besten Erfolgschancen geltend zu machen!

In den nächsten Abschnitten geben wir Ihnen Informationen zu den Ländern, für die wir Schadensregulierungen durchführen. Zudem beantworten wir die wichtigsten Fragen zu verschiedensten Themen rund um Kfz-Unfälle im Ausland.

Länder, in denen wir vertreten sind und Sie bei einem Autounfall im Ausland beraten

Derzeit beschäftigt und kooperiert unser Unternehmen mit über 200 Mitarbeitern in 21 Ländern. Wir haben Kunden in Europa, aber auch in den Vereinigten Staaten, Kanada, Russland und Israel. Weil unsere Anwälte in den genannten und weiteren Ländern ansässig sind, können wir Ihre Ansprüche bei Bedarf auch vor einem Gericht im entsprechenden Land durchsetzen. Demzufolge bestehen bei uns die maximalen rechtlichen Spielräume bei Verhandlungen mit der gegnerischen Kfz-Versicherung.

Besonders häufig führen wir die Schadensabwicklung für unsere Mandanten bei einem Kfz-Unfall in den folgenden Ländern durch:

  • Österreich
  • Tschechische Republik
  • Polen
  • Italien
  • Frankreich
  • Spanien
  • Großbritannien
  • Irland
  • Ungarn
  • Slowakei
  • Rumänien
  • Schweiz

Sie hatten einen Unfall in einem anderen Land, wie z. B. den Niederlanden? Setzen Sie sich trotzdem mit uns in Verbindung, denn die genannten Länder sind nur ein Auszug unserer internationalen Standorte und Kooperationen.

Für den Fall der Fälle: Seien Sie auf einen Autounfall vorbereitet!

Am besten können Sie bei einem Unfall im Ausland reagieren, wenn Sie sich im Vorhinein auf die mögliche Situation vorbereiten. Zu den grundlegenden (und in den meisten Ländern verpflichtenden) Vorbereitungsmaßnahmen gehört, die Unfallstelle absichern und einen Notruf absetzen zu können. Zudem ist es sinnvoll, einen europäischen Unfallbericht und die “Grüne Karte” mitzunehmen.

  • Absicherung der Unfallstelle: Haben Sie immer ein Warndreieck, eine Warnweste und einen voll ausgestatteten Erste-Hilfe-Kasten bei sich! Am sichersten ist es, wenn Sie in Ihrem Fahrzeug unter jedem Fahrzeugsitz eine Warnweste haben; in Österreich ist sogar eine Warnweste pro Fahrzeugsitz verpflichtend.
  • Absetzen des Notrufs: Jedes Land hat andere Telefonnummern zur Verständigung der Polizei, Rettungskräfte und Feuerwehr. Informieren Sie sich ggfs. über diese spezifischen Telefonnummern, ehe Sie ins Ausland fahren. Falls Sie die individuellen Notrufnummern nicht wissen, dann nutzen Sie für den Notruf die europäische Nummer “112” – die geht immer!
  • Mitführung eines Unfallberichts: Der europäische Unfallbericht ist ein zweisprachiges Formular, das Sie ausdrucken und im Handschuhfach mit sich führen sollten. Sie finden einige Exemplare des Unfallberichts auf der folgenden Webseite: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/europaeischer-unfallbericht/. Wenn es sich um einen kleineren Autounfall handelt, bei dem Sie weder die Polizei noch die Rettungskräfte anrufen, füllen Sie und Ihr Unfallgegner den Unfallbericht in der jeweils eigenen Landessprache aus. Dann vergleichen Sie, ob die Angaben übereinstimmen, und unterschreiben den Unfallbericht des jeweils anderen. Sollten Sie sich nicht einig werden, so verzichten Sie auf eine Unterschrift und rufen Sie die Polizei zur Unfallstelle.
  • Mitführung der Grünen Karte: Es ist in den meisten europäischen Ländern keine Pflicht, die “Grüne Karte” Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung als einen Versicherungsnachweis mitzuführen. In der Regel reicht Ihr Kfz-Kennzeichen als Nachweis dafür, dass Ihr Auto versichert ist, aus. Wir empfehlen dennoch, die Grüne Karte als eine Versicherungskarte mitzuführen. Außerhalb der EU, wie z. B. in der Türkei, ist es meist Pflicht, die Grüne Karte mitzuführen.

Direkt nach dem Verkehrsunfall im Ausland: Was tun?

Bringen Sie als Autofahrer Ihr Fahrzeug möglichst außerhalb der Gefahrenzone zum Stehen und gefährden Sie den Verkehr nicht. Atmen Sie einmal durch und bewahren Sie kühlen Kopf. Setzen Sie den Warnblinker, ziehen Sie die Warnweste über und statten Sie weitere Fahrzeuginsassen mit Warnwesten aus. Abschließend stellen Sie das Warndreieck auf und haben die Unfallstelle erfolgreich abgesichert.

Verschaffen Sie sich daraufhin einen Überblick vom Ausmaß des Verkehrsunfalls. Rufen Sie die Polizei und Rettungskräfte definitiv, wenn die Schäden schwer sind und Personen ärztliche Hilfe benötigen. Sollten die Schäden gering sein, ist es prinzipiell nicht erforderlich, die Polizei zu verständigen. Wir raten Ihnen dennoch, die Polizei bei kleineren Schäden anzurufen, um die einwandfreie und lückenlose Dokumentation des Unfalls sicherzustellen.

Sollten Sie keine Polizei anrufen, dann füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den Europäischen Unfallbericht aus. Vergleichen Sie die Angaben und unterschreiben Sie den gegnerischen Unfallbericht nur dann, wenn Sie sich bei den Angaben einig sind. Fertigen Sie darüber hinaus Beweisfotos an und sammeln Sie Kontaktdaten von potenziellen Zeugen. Definitiv benötigen Sie die folgenden Kontaktdaten Ihres Unfallgegners:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Name der Kfz-Versicherung
  • Versicherungsnummer des Unfallgegners beim Kfz-Versicherer

Falls Sie oder Ihr Unfallgegner ohne die Angabe dieser Daten die Unfallstelle verlassen, handelt es sich um eine Fahrerflucht und somit um eine Straftat.

Unterschreiben Sie nach einem Autounfall im Ausland auf keinen Fall Dokumente, die Sie nicht verstehen. Die einzige Ausnahme bildet der Europäische Unfallbericht, der so konzipiert ist, dass Sie die Formulare in verschiedenen Sprachen miteinander vergleichen und sicher unterschreiben können.

Schadenersatz gegenüber der gegnerischen Kfz-Versicherung beanspruchen

Schadenersatz wird Personen gewährt, die bei Verkehrsunfällen verletzt werden, ohne den Unfall verursacht zu haben. Das wichtigste Kriterium für die Geltendmachung von Schadenersatz ist, dass der Kläger nicht die alleinige Schuld am Unfallereignis trägt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kläger als Fahrzeugführer am Verkehrsunglück beteiligt war oder ob er Besitzer des Fahrzeugs oder Tieres ist, welches ggf. in das Ereignis verwickelt wurde.

Ob Sie eine Berechtigung auf eine Schadensersatzzahlung haben, wird anhand der Beweisfotos, Aussagen und weiteren Informationen von der Unfallaufnahme ermittelt.
Falls Sie einen Anspruch auf den Ersatz Ihres Schadens haben, kommt der Kfz-Haftpflichtversicherung eine große Rolle zu: Die Gesetzgebung verpflichtet den Eigentümer eines Fahrzeugs auf der ganzen Welt zum Abschluss eines Haftpflichtversicherungsvertrags. Die Haftpflichtversicherung überträgt die Verantwortung für den Fall der Zahlung von Schadenersatzleistungen auf die Versicherungsgesellschaft, was im Hinblick auf den Schutz des Geschädigten vor Insolvenz äußerst wichtig ist.

Mögliche Schadensersatzansprüche im Überblick

Bei den Schadensersatzansprüchen handelt es sich um Versicherungsansprüche für Personen, die bei einem Unfall als Fahrer oder Beifahrer verletzt wurden. Fürs Erste erhalten Sie einen grundlegenden Überblick darüber, welche Schadensersatzansprüche Sie im Allgemeinen bei einem Unfall im Ausland haben können:

  • Entschädigung für den erlittenen Schaden (z. B. Reparaturkosten; Totalschaden)
  • Entschädigung für die entstandenen Kosten (z. B. Transport von Verletzten; Abtransport der am Unfall beteiligten Fahrzeuge)
  • Berufsunfähigkeitsrente (z. B. Zusatzrente; Kapitalisierung)
  • Erstattung des Verdienstausfalls (bei kürzeren Arbeitsunfähigkeitszeiten)

Auf unseren Unterseiten bezüglich der Autounfälle in verschiedenen Ländern geben wir Ihnen Beispiele dafür, welche Ansprüche Sie im Rechtssystem des jeweiligen Landes haben und welche Besonderheiten bestehen. Zudem gehen wir auf unseren Unterseiten auf die Verjährungsfristen für die Schadensregulierung, die nach einem Unfall im Ausland von Staat zu Staat unterschiedlich ausfallen, ein.

Unfall im Ausland: FAQ zu Schadensregulierung und weiteren Themen

Wer bildet die Anlaufstelle bei Unfällen mit ausländischen Kfz?

Wenn Sie einen Zusammenstoß / Unfall mit einem ausländischen Kfz haben und sich der Unfall in Deutschland ereignet, ist das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. (DBGK) die richtige Anlaufstelle.

Was tun, wenn das Auto im Ausland kaputt geht?

Rufen Sie beim ADAC an und berichten Sie von der Panne im Ausland; die Nummer inklusive deutscher Vorwahl ist “+49 89 22 22 22”. Alternativ können Sie vor Ort Hilfe finden und Ihr Auto zur nächsten Werkstatt abschleppen lassen.

Welches Recht gilt bei einem Verkehrsunfall im Ausland?

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland ist das anwendbare Recht in fast jedem Fall das des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Über die wenigen Ausnahmen erfahren Sie in einer persönlichen Beratung von uns Näheres.

Ist bei einem Verkehrsunfall im Ausland eine Klage in Deutschland möglich?

Sofern Sie gegen den Autoversicherer Ihres Unfallgegners direkte Ansprüche geltend machen können, ist nach einem Verkehrsunfall im Ausland die Klage in Deutschland möglich. Über Ausnahmen von dieser Regelung klärt Sie unsere Kanzlei gern bei einer Beratung auf.

Wir werden alle Ihre rechtlichen Fragen so schnell wie möglich beantworten.Kostenlose Beratung

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    Wir befassen uns mit dem Einzug von Versicherungsentschädigungen aus Europa: für Verkehrsunfälle, tödliche Unfälle, Arbeitsunfälle. Sonstige Dienstleistungen: Beitreibung der Erbschaft im Ausland, genealogische Nachforschungen der Erben, internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Aufhebung von Ausweisungsverfügungen.