Autounfall Niederlande

Autounfall Niederlande: Besonderheiten bei der Anerkennung von Schäden und Durchsetzung von Ansprüchen

Falls Sie in den Niederlanden einen Unfall mit Ihrem Auto haben, sind Sie verpflichtet, anzuhalten, die Unfallstelle abzusichern und die Kontaktdaten mit Ihrem Unfallgegner auszutauschen. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus, den Unfallhergang zu dokumentieren, damit Sie Ihre Schadenersatzansprüche erfolgreich geltend machen können.

Wie bei vielen Versicherern ist es auch bei den Kfz-Haftpflichtversicherungen in den Niederlanden Gang und Gäbe, nicht alle Ansprüche der Unfallopfer einzusehen. Damit Sie Ihre berechtigten Ansprüche dennoch durchsetzen, sollten Sie einen Anwalt einschalten, der sich mit der Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen in den Niederlanden auskennt. Wir stellen Ihnen unsere rechtliche Kompetenz und Erfahrung zur Verfügung, damit Sie nach Ihrem Unfall im Ausland den Schaden ersetzt bekommen.

Nach dem Verkehrsunfall in den Niederlanden: Geistesgegenwärtig handeln

Schätzen Sie das Ausmaß des Autounfalls und des verursachten Schadens mithilfe Ihrer Kenntnisse aus dem Erste-Hilfe-Kurs ein. Wenn ein schwerer Sach- und Personenschaden vorliegt oder der nachfolgende Verkehr durch den Autounfall gefährdet ist, setzen Sie den Notruf ab. Hierzu erreichen Sie in den Niederlanden die Polizei und den Rettungsdienst gleichermaßen über die europäische Notrufnummer “112”.

Falls Sie lediglich einen kleineren Unfall in der Niederlande erlitten haben, bei dem Blechschäden dominieren und die Unfallbeteiligten kleinere Verletzungen haben, können Sie den Abschleppdienst des ADAC unter der Nummer “+49 89 22 22 22” kontaktieren und den Unfallhergang selbst dokumentieren.

Zur Dokumentation des Unfallhergangs ist es hilfreich, eine ausgedruckte Version des Europäischen Unfallberichts im Handschuhfach mitzuführen. Diese Version sollte sowohl in niederländischer als auch in deutscher Sprache vorliegen. Ihr Unfallgegner füllt den niederländischen Teil aus und Sie den deutschen Teil. Zum Abschluss vergleichen Sie, ob die angekreuzten Kästchen und sonstigen Angaben in Ihrem Formular und in dem Formular des Unfallgegners übereinstimmen. Falls dem so ist, unterschreiben Sie das Formular des jeweils anderen. Wichtig:

  • Sie benötigen in Ihrem Bericht die Unterschrift des Unfallgegners, weil diese als belastbare Aussage dient.
  • Zudem ist es relevant, dass Sie sich den Namen und die Anschrift des anderen Autofahrers notieren.
  • Erkundigen Sie sich außerdem nach dem Namen der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und bringen Sie in Erfahrung, welche Versicherungsnummer der Autofahrer bei dem Kfz-Versicherer hat.

Fertigen Sie Fotos von Ihrem Unfall in den Niederlanden und dem Kfz-Kennzeichen aller Unfallbeteiligten an. Zeugen zu suchen und die Kontaktdaten auszutauschen, ist ebenfalls ratsam. Die Beweisfotos und die Zeugen sind umso wichtiger, wenn Sie sich mit dem anderen Fahrer nicht darüber einig werden, wer der Unfallverursacher ist. Rufen Sie bei Streitigkeiten definitiv die Polizei an, um eine objektive Dokumentation des Unfalls sicherzustellen. Bemühen Sie sich zudem, selbst keine Streitigkeiten zu verursachen. Falls Sie den Ort verlassen, ohne Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen, gilt dies nach niederländischem Recht als eine Straftat.

Unterschreiben Sie auf keinen Fall – weder von einem anderen Fahrer noch von der Polizei – irgendwelche Protokolle oder Dokumente, deren Inhalt Sie wegen der Sprachbarrieren nicht verstehen! Schlimmstenfalls könnte es sich um ein Schreiben handeln, bei dem Sie Schadensersatzansprüche abtreten oder die Schuld für den Unfall in den Niederlanden auf sich nehmen.

Im Schadensfall: Das sind Ihre Ansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners!

Um Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen, haben Sie drei Anlaufstellen:

  • Kfz-Versicherer des Unfallgegners in den Niederlanden
  • Regulierungsbeauftragter der niederländischen Versicherung, der in Deutschland ist; den Beauftragten zur Unfallregulierung erreichen Sie über die Nummer “0800 2 50 26 00” bei einem Anruf aus Deutschland oder die Nummer “+49 403 00 33 03 00” bei einem Anruf aus dem Ausland
  • Garantiefonds “Waarborgfonds Motorverkeer”; an diesen Fonds wenden Sie sich mit Ihren Ansprüchen, wenn der Unfallverursacher nicht versichert oder unbekannt ist

Zwar ist in den Niederlanden ebenso wie in jedem anderen EU-Land eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend, wenn man ein Auto zulassen und fahren will. In sehr seltenen Fällen wie z. B. bei der Fahrerflucht ist es jedoch nicht möglich, sich beim Unfall in der Niederlande an die Versicherung des Gegners zu wenden.

Auch wenn die gegnerische Versicherung bekannt ist, ist es ungewiss, ob diese Ihre Ansprüche anerkennen wird. In diesem Fall werden Sie den Schadensersatz vor Gericht durchsetzen müssen. Wir bieten Ihnen hierfür unsere Dienste an: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.

Beauftragen Sie uns am besten direkt nach Ihrem Unfall in den Niederlanden mit der Schadensregulierung, denn wir kennen uns mit dem niederländischen Recht aus. So setzen wir die Ansprüche von vornherein korrekt durch und können Rechtsstreitigkeiten vor Gericht unter Umständen verhindern. Unsere Dienstleistung ist für Sie zunächst ohne Kosten oder Risiken: Wir erhalten nur im Erfolgsfall ein Honorar. Falls wir den Fall verlieren, haben Sie keinerlei Kosten zu tragen.

Ihre Ansprüche: Diesen Schaden können Sie ersetzt erhalten!

Im Gegensatz zum Verkehrsunfallrecht in Deutschland können Sie nach einem Unfall in den Niederlanden den Nutzungsausfall nicht als Schaden melden. Auch Nebenkosten durch den Unfall, wie beispielsweise Übernachtungen, lassen sich nicht als Schäden anführen. Somit unterscheidet sich das Recht in den Niederlanden bei einem Verkehrsunfall in mehrfacher Hinsicht von dem Recht in Deutschland.

Wir listen Ihnen einige der Schäden, für die Sie eine Entschädigung beim gegnerischen Autoversicherer verlangen dürfen, nachfolgend auf:

  • Reparaturkosten
  • Totalschaden
  • Abschleppkosten
  • Wertminderung
  • Kaskobeteiligung
  • Arzt-, Heil- und Pflegekosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall

Diese und einige weitere Schäden können Sie melden, doch selbst wenn Sie gewisse Schadensersatzansprüche haben, besteht in der Höhe und deren Durchsetzung ein Unterschied. Beispielsweise sind die Schmerzensgeldansprüche in den Niederlanden grundsätzlich geringer als in Deutschland.

Angesichts der Tatsache, dass Sie nach einem Unfall in der Niederlande bei der Versicherung des Gegners Schadensersatzansprüche, die Sie aus Deutschland kennen, auf andere Weise geltend machen müssen, ist es ratsam, wenn Sie sich von Vornherein von uns beraten lassen.

Verjährungsfrist nach einem Unfall in den Niederlanden

Nach einem Unfall in den Niederlanden haben Sie die Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung innerhalb von drei Jahren geltend zu machen. Die Versicherung in den Niederlanden und deren Regulierungsbeauftragter in Deutschland haben wiederum drei Monate Zeit, um den Fall zu bearbeiten.

Falls die Schadensabwicklung nach drei Monaten nicht begonnen hat, müssen die Versicherung in den Niederlanden sowie der Regulierungsbeauftragte in Deutschland dies schriftlich begründen. Sollte bei Ihnen keine Erklärung eintreffen, so schalten Sie am besten spätestens dann einen Anwahl ein.

Autounfall in den Niederlanden: FAQ zum Verkehrsunfall auf der Autobahn und Infos zur Übernahme der Gutachterkosten

Was ist bei einem Unfall in der Niederlande auf der Autobahn zu beachten?

Bei einem Unfall in der Niederlande auf der Autobahn ist aufgrund der hohen Verkehrsgeschwindigkeit eine sorgfältige Absicherung der Unfallstelle unverzichtbar, damit der nachfolgende Verkehr in Sicherheit ist. Stellen Sie das Warndreieck in einer ausreichenden Entfernung von 100 bis 150 Metern vor der Unfallstelle auf und rufen Sie bei einem Unfall in der Niederlande auf der Autobahn zur Sicherheit immer die Polizei.

Wer übernimmt bei einem Unfall in der Niederlande die Gutachterkosten?

Bei einem Unfall in der Niederlande werden die Gutachterkosten von dem gegnerischen Autoversicherer übernommen, sofern gewisse Anforderungen erfüllt sind. Zu diesen Anforderungen gehört, dass die Gutachtenerstellung erforderlich und der Aufwand für die Gutachtenerstellung vertretbar ist oder ein Totalschaden des Fahrzeugs besteht. Um die Übernahme der Kosten fürs Gutachten durchzusetzen, ist es manchmal erforderlich, einen Anwalt einzuschalten.

Quellen:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/unfall-niederlande/

https://www.lassche.nl/de/verkehrsrecht-in-den-niederlanden/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unfall-in-den-niederlanden-das-sollten-sie-wissen-192425.html

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