Der Tod einer geliebten Person im Ausland

Todesfall im Ausland

Der Verlust einer geliebten Person durch einen Unfall ist äußerst schmerzhaft. Bei „Rechtsanwalt in Europa“ setzen wir alles daran, die höchstmögliche Entschädigung für die Familie und die Angehörigen zu erreichen und das auch außerhalb von Deutschland.

Ein tödlicher Unfall kann sich ereignen, sei es als Folge eines Autounfalls, eines Unfalls in der Landwirtschaft oder bei der Arbeit. Tritt ein Todesfall ein, ist das für viele als Angehöriger belastend: Hinterbliebene der Verstorbenen müssen in ihrer Trauer eine große Anzahl von organisatorischen Schritten zeitnah abwickeln und können nicht immer am selben Ort sein. Bei dem anstehenden bürokratischen Aufwand möchten wir Sie unterstützen.

Wie wir Sie unterstützen

Auf folgende Bereiche haben wir in der Kanzlei “Rechtsanwalt in Europa” unsere Schwerpunkte gelegt:

  • Erstattung der Beerdigungskosten (u.a. für den Sarg)
  • Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden
  • Entschädigung für die materielle Verschlechterung der finanziellen Situation – diese einmalige Leistung steht auch den nächsten Angehörigen zu, wenn der Verstorbene sie zu Lebzeiten finanziell unterstützt hat
  • Entschädigung für aufkommende Kosten der Bestattungsunternehmen in Hinsicht auf den Leichentransport
  • Kostenrückerstattung vom Reiseveranstalter
  • Todesfall im Ausland – Sonderurlaub
  • Pension

Todesfall im Ausland: Sterbeurkunde, Leichenpass – welche Unterlagen benötigt werden

Haben Sie einen Termin bei uns gebucht, lohnt sich ein Blick auf unsere Checkliste. Folgende Dokumente sollten sie vorliegen haben:

  • Totenschein
  • Leichenpass
  • Sterbeurkunde
  • Ggf. Nachweis über die Sterbegeldversicherung
  • Dokument zur Bestätigung der Leichenbeförderung vom Bestattungsunternehmen
  • Alle Rechnungen von Bestattungsunternehmen o.ä.

Falls Sie einige der aufgelisteten Dokumente noch beantragen müssen, stehen wir Ihnen gern bei zur Seite. Wir finden Möglichkeiten, diese zu organisieren.

Auch mit anderen Anliegen können Sie jederzeit auf uns zu kommen. Erlitten Sie selbst einen Arbeitsunfall im Ausland? Haben Sie Probleme mit einer Schadenersatzzahlung nach einem Verkehrsunfall im Ausland? Oder benötigen Sie andere Informationen zu einem Rechtsfall im Ausland? Vereinbaren Sie jederzeit einen kostenlosen Beratungstermin mit uns.

Nach jahrelanger Erfahrung hinsichtlich der Rechtslage bei Todesfällen im Ausland, wissen wir, was hinterlassene Menschen beschäftigt und welche Fragen am häufigsten aufkommen. Im Folgenden haben wir diese für Sie zusammengestellt damit Sie sich einen kurzen Überblick von dem schaffen können, was mit unserer Hilfe zu tun hat.

FAQ

Wer zahlt Entschädigungen?

Zuständig für die Zahlung einer Entschädigung für den Tod eines Angehörigen kann der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers oder des Arbeitgebers sein, aber auch die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) oder der landwirtschaftliche Sozialversicherungsfonds (KRUS) (bei einem tödlichen Unfall auf einem Bauernhof).

Bei einigen Versicherungsarten können nicht nur Ehegatten, Eltern oder Kinder des Verstorbenen eine Entschädigung für den Tod eines Angehörigen beantragen.

Entschädigung nach Sterbefall im Ausland - Welche Rolle spielt die Haftpflichtversicherung?

Bei der Haftpflichtversicherung kann ein finanzieller Ausgleich auch für Großeltern, Enkelkinder, Geschwister und Lebensgefährten gewährt werden. Bei Leistungen an die Angehörigen des Verstorbenen führen die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten gewisse Modifikationen im Vergleich mit Deutschland ein.

Todesfall im Ausland - Was tun?

Tritt der Tod eines Angehörigen unerwartet zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall im Ausland ein, gilt es schnell zu reagieren. Genau wie in Deutschland sollten als erstes die Behörden benachrichtigt werden. Rufen Sie also in jedem Fall die Polizei an.

Nachdem die Polizei informiert wurde, können Ihnen die Beamten Auskunft über die nächsten Schritte geben. Sie sollten darüber hinaus die Krankenkasse der gestorbenen Person informieren sowie die Lebensversicherung.

Todesfall im Ausland - Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Ein Anruf bei der Krankenkasse des Verstorbenen sollte, auch wenn es schwerfällt, schnellstmöglich nach dem Todeseintritt erfolgen. Im Telefonat sollten Sie zum einen über den Sterbefall informieren und zum anderen Antworten auf folgende Fragen erhalten:

  • Übernimmt die Krankenkasse die Kosten, die im Laufe der Behandlung (OPs, Wiederbelebungsversuche, Medikamtente usw.) zustande gekommen sind?
  • Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Überführung des Leichnams nach Deutschland?

Viele Touristen schließen für Auslandsreisen spezielle Auslandskrankenversicherungen. Sollten Sie solche Versicherungen in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich meist sichern sein, dass die entstandenen Kosten (Höchstbetrag je nach Versicherung und gewähltem Tarif unterschiedlich) übernommen werden. Verstarb die Person in einem Land der EU, übernehmen auch die staatlichen Krankenkassen meist entstandene Kosten. Ereignet sich der Todesfall in einem Land außerhalb der EU, ist das nicht der Fall.

Todesfall im Ausland melden - Wer hilft akut?

Neben der Polizei, die Sie wie in Deutschland verständigen sollten, können Sie sich für weitere Unterstützung an das deutsche Konsulat bzw. die deutsche Botschaft im jeweiligen Land wenden. Das ist vor allem hilfreich, wenn Sprachbarrieren und/oder finanzielle Not das weitere Vorgehen behindern.

In besonders aussichtslosen Situationen gibt es noch weitere Möglichkeiten, die wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch erklären. Im äußersten Notfall sollten Sie sich an das Außenministerium in Berlin wenden.

Welches Standesamt beurkundet den Tod?

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist das Standesamt, in dessen Bezirk die verstorbene Person Ihren festen Wohnsitz gemeldet hat, verantwortlich. Bei einem Todesfall im Ausland kann diese nachträglich beantragt werden.

Wichtig! Um die Sterbeurkunde beantragen zu können muss offiziell nachgewiesen werden, dass ein Todesfall vorliegt. Der Beleg dafür ist der Totenschein und der Leichenpass, die direkt nach dem Tod auch im Ausland den Hinterbliebenen ausgestellt werden. Bewahren Sie diese Dokumente gut auf!

Was ist eine internationale Sterbeurkunde?

Internationale Sterbeurkunden sind überall gültig und bei Überführungen oder Nachlassabwicklungen im Ausland von Nöten. Sie werden in mehreren Sprachen ausgestellt. Die internationale Sterbeurkunde muss ebenfalls in dem Standesamt beantragt werden, in dessen Bezirk die gestorbene Person gemeldet ist.

Sollte die Sterbeurkunde in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstorbene beerdigt wurde, können sich Deutsche an die Botschaft wenden. Die Mitarbeiter der Botschaft können die Urkunde legalisieren d.h. sie bestätigen, dass es sich um eine echte handelt. Diese Bestätigung ist nicht in allen Fällen notwendig, wenn eine sogenannte “Haager Apostille” (= Echtheitsbestätigung einer übergeordneten Behörde des Gastlandes) vorliegt.

Wie lange dauert die Überführung eines Toten nach Deutschland?

Nachdem der Totenschein und der Leichenpass ausgestellt wurden, sollte direkt die Überführung in die Wege geleitet werden. Die Bestimmung des Zeitraums legen die Bundesländer fest. Normalerweise liegt der Zeitraum bei 24-48 Stunden.

Todesfall im Ausland: Überführungskosten – wer zahlt?

Die Kosten der Überführung zahlen je nach Abkommen meist die Versicherungen, die speziell für Auslandsreisen abgeschlossen werden können. Vor allem in Deutschland gibt es ein großes Angebot dafür.

Auf Wunsch finden Sie Hilfe dazu im Konsulat. Die deutschen Beamten beraten Sie hinsichtlich den Möglichkeiten und Kosten sowie zu der Organisation einer Überführung bzw. der Bestattung Vorort.

Todesfall im Ausland Rückführung in die Türkei - Was ist zu beachten?

Besonders viele Menschen mit türkischen Wurzeln wollen nicht in Deutschland beerdigt werden, sondern eine Rückführung an einen Ort ihrer Geburt, sodass ihr Leichnam in der Türkei bestattet werden kann.

Es gibt Bestatter, die sich genau auf eine solche Rückführung des Leichnam spezialisiert haben und alle diesbezüglichen Artikel im Gesetz kennen. Diese Bestattungsunternehmen beraten die Angehörigen in Trauer hinsichtlich der nötigen Dokumente für die Rückführung und übernehmen jeden nötigen Antrag an der richtigen Stelle einzureichen, sei es in Deutschland oder vor Ort im Ausland. Gegebenenfalls sollten Sie die Botschaft kontaktier

Betroffene sollten sich mit ihren Fragen an solch ein spezialisiertes Bestattungsunternehmen wenden und vielleicht sogar schon zu Lebzeiten die Suche nach einem passenden Bestatter durchführen. Bei Interesse unterstützen wir Sie auch diesbezüglich sehr gern, sodass Ihre Vorstellungen hinsichtlich Ihrer Bestattung nach Ihrem Tod genauso in die Tat umgesetzt werden können.

Arbeitsunfall im Ausland - was ist zu beachten?

Bei einem Arbeitsunfall im Ausland sollten Betroffene in Deutschland rechtzeitig kompetente Fachanwälte wie unsere Kanzlei „Rechtsanwalt in Europa“ einschalten, um ihre Rechte umfassend geltend zu machen. Zuerst sollte einmal geklärt werden, welche stattliche Rechtslage bei einem tödlichen Arbeitsunfall im Ausland greift. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Wir bearbeiten bereits seit vielen Jahren solche Todesfälle. Vereinbaren Sie dafür einen kostenlosen Termin unter: https://rechtsanwaltineuropa.de/contact/

UNSERE DIENSTLEISTUNGENDerzeit beschäftigt und kooperiert das Unternehmen mit über 200 Mitarbeitern in 21 Ländern. Wir haben Kunden in Europa, aber auch in den Vereinigten Staaten, Kanada, Russland oder Israel.

Erbschaft von Angehörigen im Ausland
Aufgrund der großen Anzahl von Mandanten, die wir betreuen, verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen bei der Identifizierung von Vermögenswerten und der Wiedererlangung von geerbtem Vermögen im Auftrag unserer Mandanten, die hauptsächlich aus der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten, Kanada, Israel und Russland stammen.
Verkehrsunfall im Ausland
Verkehrs(straßen)unfälle sind die häufigsten Ereignisse, die zu schweren Verletzungen oder zum Verlust eines geliebten Menschen führen. An Verkehrsunfällen sind sowohl Autofahrer als auch Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer beteiligt.
Der Tod einer geliebten Person im Ausland
Bei Rechtsanwalt in Europa setzen wir alles daran, die höchstmögliche Entschädigung für die Familie und die Angehörigen zu erreichen.
Arbeitsunfall im Ausland – Entschädigung
Wir helfen in mehr als 15 Ländern, Versicherungsleistungen für verletzte Arbeitnehmer in Europa zu erhalten.
Internationale Schiedsverfahren
Unsere Experten sind bereit, alle Ihre Fragen zu Handelsaktivitäten in der EU in Ihrer Muttersprache zu beantworten.
Genealogische Suche nach Erben
Unsere Kanzlei hilft seit über 9 Jahren bei der Suche und Herstellung von familiären Beziehungen zwischen dem Erblasser und potenziellen Erben.
Unternehmens Streitigkeiten im Ausland
Vertrauen zwischen Aktionären (Investoren) und Direktoren ist für den Erfolg jedes Unternehmens entscheidend, unabhängig davon, in welchem Land das Unternehmen registriert ist. Wird dieses Vertrauen gebrochen, gefährdet ein Streit zwischen Aktionären, Investoren und Direktoren den Erfolg zukünftiger Geschäfte.
Forderungsbeitreibung im Ausland
Unbezahlte Rechnungen können für jedes Unternehmen zu einer finanziellen Notlage führen. Das Eintreiben von Forderungen kann sehr schwierig sein, insbesondere wenn Sie langfristige Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Kontrahenten haben.
Urheberrechtsschutz im Ausland
Das Urheberrecht erlaubt es denjenigen, die kreative Werke produzieren – Softwareentwickler, Künstler, Fotografen, Schriftsteller, Musiker und andere –, den kreativen Ausdruck in ihrer Arbeit sowie alle finanziellen Belohnungen, die sie möglicherweise bringen, zu schützen.

Wir werden alle Ihre rechtlichen Fragen so schnell wie möglich beantworten.Kostenlose Beratung

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    Wir befassen uns mit dem Einzug von Versicherungsentschädigungen aus Europa: für Verkehrsunfälle, tödliche Unfälle, Arbeitsunfälle. Sonstige Dienstleistungen: Beitreibung der Erbschaft im Ausland, genealogische Nachforschungen der Erben, internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Aufhebung von Ausweisungsverfügungen.