Der Verlust einer geliebten Person durch einen Unfall ist äußerst schmerzhaft. Bei „Rechtsanwalt in Europa“ setzen wir alles daran, die höchstmögliche Entschädigung für die Familie und die Angehörigen zu erreichen und das auch außerhalb von Deutschland.
Ein tödlicher Unfall kann sich ereignen, sei es als Folge eines Autounfalls, eines Unfalls in der Landwirtschaft oder bei der Arbeit. Tritt ein Todesfall ein, ist das für viele als Angehöriger belastend: Hinterbliebene der Verstorbenen müssen in ihrer Trauer eine große Anzahl von organisatorischen Schritten zeitnah abwickeln und können nicht immer am selben Ort sein. Bei dem anstehenden bürokratischen Aufwand möchten wir Sie unterstützen.
Auf folgende Bereiche haben wir in der Kanzlei “Rechtsanwalt in Europa” unsere Schwerpunkte gelegt:
Haben Sie einen Termin bei uns gebucht, lohnt sich ein Blick auf unsere Checkliste. Folgende Dokumente sollten sie vorliegen haben:
Falls Sie einige der aufgelisteten Dokumente noch beantragen müssen, stehen wir Ihnen gern bei zur Seite. Wir finden Möglichkeiten, diese zu organisieren.
Auch mit anderen Anliegen können Sie jederzeit auf uns zu kommen. Erlitten Sie selbst einen Arbeitsunfall im Ausland? Haben Sie Probleme mit einer Schadenersatzzahlung nach einem Verkehrsunfall im Ausland? Oder benötigen Sie andere Informationen zu einem Rechtsfall im Ausland? Vereinbaren Sie jederzeit einen kostenlosen Beratungstermin mit uns.
Nach jahrelanger Erfahrung hinsichtlich der Rechtslage bei Todesfällen im Ausland, wissen wir, was hinterlassene Menschen beschäftigt und welche Fragen am häufigsten aufkommen. Im Folgenden haben wir diese für Sie zusammengestellt damit Sie sich einen kurzen Überblick von dem schaffen können, was mit unserer Hilfe zu tun hat.
Zuständig für die Zahlung einer Entschädigung für den Tod eines Angehörigen kann der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers oder des Arbeitgebers sein, aber auch die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) oder der landwirtschaftliche Sozialversicherungsfonds (KRUS) (bei einem tödlichen Unfall auf einem Bauernhof).
Bei einigen Versicherungsarten können nicht nur Ehegatten, Eltern oder Kinder des Verstorbenen eine Entschädigung für den Tod eines Angehörigen beantragen.
Bei der Haftpflichtversicherung kann ein finanzieller Ausgleich auch für Großeltern, Enkelkinder, Geschwister und Lebensgefährten gewährt werden. Bei Leistungen an die Angehörigen des Verstorbenen führen die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten gewisse Modifikationen im Vergleich mit Deutschland ein.
Tritt der Tod eines Angehörigen unerwartet zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall im Ausland ein, gilt es schnell zu reagieren. Genau wie in Deutschland sollten als erstes die Behörden benachrichtigt werden. Rufen Sie also in jedem Fall die Polizei an.
Nachdem die Polizei informiert wurde, können Ihnen die Beamten Auskunft über die nächsten Schritte geben. Sie sollten darüber hinaus die Krankenkasse der gestorbenen Person informieren sowie die Lebensversicherung.
Ein Anruf bei der Krankenkasse des Verstorbenen sollte, auch wenn es schwerfällt, schnellstmöglich nach dem Todeseintritt erfolgen. Im Telefonat sollten Sie zum einen über den Sterbefall informieren und zum anderen Antworten auf folgende Fragen erhalten:
Viele Touristen schließen für Auslandsreisen spezielle Auslandskrankenversicherungen. Sollten Sie solche Versicherungen in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich meist sichern sein, dass die entstandenen Kosten (Höchstbetrag je nach Versicherung und gewähltem Tarif unterschiedlich) übernommen werden. Verstarb die Person in einem Land der EU, übernehmen auch die staatlichen Krankenkassen meist entstandene Kosten. Ereignet sich der Todesfall in einem Land außerhalb der EU, ist das nicht der Fall.
Neben der Polizei, die Sie wie in Deutschland verständigen sollten, können Sie sich für weitere Unterstützung an das deutsche Konsulat bzw. die deutsche Botschaft im jeweiligen Land wenden. Das ist vor allem hilfreich, wenn Sprachbarrieren und/oder finanzielle Not das weitere Vorgehen behindern.
In besonders aussichtslosen Situationen gibt es noch weitere Möglichkeiten, die wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch erklären. Im äußersten Notfall sollten Sie sich an das Außenministerium in Berlin wenden.
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist das Standesamt, in dessen Bezirk die verstorbene Person Ihren festen Wohnsitz gemeldet hat, verantwortlich. Bei einem Todesfall im Ausland kann diese nachträglich beantragt werden.
Wichtig! Um die Sterbeurkunde beantragen zu können muss offiziell nachgewiesen werden, dass ein Todesfall vorliegt. Der Beleg dafür ist der Totenschein und der Leichenpass, die direkt nach dem Tod auch im Ausland den Hinterbliebenen ausgestellt werden. Bewahren Sie diese Dokumente gut auf!
Internationale Sterbeurkunden sind überall gültig und bei Überführungen oder Nachlassabwicklungen im Ausland von Nöten. Sie werden in mehreren Sprachen ausgestellt. Die internationale Sterbeurkunde muss ebenfalls in dem Standesamt beantragt werden, in dessen Bezirk die gestorbene Person gemeldet ist.
Sollte die Sterbeurkunde in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstorbene beerdigt wurde, können sich Deutsche an die Botschaft wenden. Die Mitarbeiter der Botschaft können die Urkunde legalisieren d.h. sie bestätigen, dass es sich um eine echte handelt. Diese Bestätigung ist nicht in allen Fällen notwendig, wenn eine sogenannte “Haager Apostille” (= Echtheitsbestätigung einer übergeordneten Behörde des Gastlandes) vorliegt.
Nachdem der Totenschein und der Leichenpass ausgestellt wurden, sollte direkt die Überführung in die Wege geleitet werden. Die Bestimmung des Zeitraums legen die Bundesländer fest. Normalerweise liegt der Zeitraum bei 24-48 Stunden.
Die Kosten der Überführung zahlen je nach Abkommen meist die Versicherungen, die speziell für Auslandsreisen abgeschlossen werden können. Vor allem in Deutschland gibt es ein großes Angebot dafür.
Auf Wunsch finden Sie Hilfe dazu im Konsulat. Die deutschen Beamten beraten Sie hinsichtlich den Möglichkeiten und Kosten sowie zu der Organisation einer Überführung bzw. der Bestattung Vorort.
Besonders viele Menschen mit türkischen Wurzeln wollen nicht in Deutschland beerdigt werden, sondern eine Rückführung an einen Ort ihrer Geburt, sodass ihr Leichnam in der Türkei bestattet werden kann.
Es gibt Bestatter, die sich genau auf eine solche Rückführung des Leichnam spezialisiert haben und alle diesbezüglichen Artikel im Gesetz kennen. Diese Bestattungsunternehmen beraten die Angehörigen in Trauer hinsichtlich der nötigen Dokumente für die Rückführung und übernehmen jeden nötigen Antrag an der richtigen Stelle einzureichen, sei es in Deutschland oder vor Ort im Ausland. Gegebenenfalls sollten Sie die Botschaft kontaktier
Betroffene sollten sich mit ihren Fragen an solch ein spezialisiertes Bestattungsunternehmen wenden und vielleicht sogar schon zu Lebzeiten die Suche nach einem passenden Bestatter durchführen. Bei Interesse unterstützen wir Sie auch diesbezüglich sehr gern, sodass Ihre Vorstellungen hinsichtlich Ihrer Bestattung nach Ihrem Tod genauso in die Tat umgesetzt werden können.
Bei einem Arbeitsunfall im Ausland sollten Betroffene in Deutschland rechtzeitig kompetente Fachanwälte wie unsere Kanzlei „Rechtsanwalt in Europa“ einschalten, um ihre Rechte umfassend geltend zu machen. Zuerst sollte einmal geklärt werden, welche stattliche Rechtslage bei einem tödlichen Arbeitsunfall im Ausland greift. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Wir bearbeiten bereits seit vielen Jahren solche Todesfälle. Vereinbaren Sie dafür einen kostenlosen Termin unter: https://rechtsanwaltineuropa.de/contact/