Zusätzlich zu den Entschädigungsleistungen verfolgt unsere Kanzlei Rechtsanwalt in Europa im Auftrag von Verletzten Ansprüche für die zur Genesung notwendigen Behandlungs- und Rehabilitationskosten. Wir helfen unseren Mandanten, die Kosten für eine Behandlung im Ausland, die sowohl in öffentlichen als auch privaten Einrichtungen durchgeführt wurde, erstattet zu bekommen.
Kosten für eine Behandlung im Ausland – wann kann man die Kosten erstattet bekommen?
Die Rechtssysteme der einzelnen Länder bestimmen unterschiedlich den Bereich der medizinischen Kosten, für die eine Entschädigung verlangt werden kann.
In den meisten Fällen kann der Geschädigte eine Entschädigung für die Kosten der Behandlung im Ausland erhalten, und zwar bei folgenden Kosten:
Die oben genannten Kosten werden erstattet, nachdem die entsprechenden Bedingungen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem der Geschädigte die Erstattung der medizinischen Kosten beantragt, erfüllt sind.
Erstattung von Heilungskosten im Ausland als Folge eines Unfalls
Personen, die bei Unfällen verletzt wurden, können einen Antrag auf Erstattung der im Ausland entstandenen medizinischen Kosten stellen. In solchen Fällen sind sie über eine Haftpflichtversicherung – die Kaskoversicherung – abgesichert. In diesem Fall betrifft die Erstattung medizinischer Kosten im Ausland die Kosten, die durch die bei einem Unfall erlittenen Verletzungen entstanden sind.
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
Medizinische Hilfe für EU- und EFTA-Bürger wird auch auf der Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) geleistet. Sie erhalten die Karte bei der örtlichen Zweigstelle des Nationalen Gesundheitsfonds. Die EHIC-Karte ermöglicht die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen nach den gleichen Grundsätzen wie die Bürger des Landes, in dem ihr Inhaber wohnt. Darüber hinaus ermöglicht die Karte die Erstattung von Krankheitskosten gemäß den in diesem Land geltenden Regeln und Sätzen. Personen, die nicht im Besitz der Europäischen Krankenversicherungskarte sind, können für die Behandlung zur Kasse gebeten werden. Dann können sie in ihrem eigenen Land die Erstattung für die Behandlung im Ausland beantragen. Dies gilt für öffentliche und private Dienstleistungen.
Die Erstattung kann dann zu anderen Bedingungen als für Inhaber der EHIC-Karte erfolgen:
Ich möchte die Kosten für eine Behandlung im Ausland erstattet bekommen – was muss ich tun?
Sie können die Erstattung der Kosten für eine Behandlung im Ausland selbst beantragen, aber auch die Hilfe einer Anwaltskanzlei in Anspruch nehmen, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat. Wir laden Sie ein, unsere Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen – wir bieten allen unseren Mandanten eine umfassende, professionelle Unterstützung bei der Erstattung von Behandlungskosten im Ausland. Kontaktieren Sie uns!