Immer wieder stoßen wir auf Fälle, in denen die Regulierung des Schadens nach Verkehrsunfällen in Polen diverse unerwartete Herausforderungen bereitet. Falls Sie einen Unfall in Polen haben und uns als Anwalt sofort einschalten, um Ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen, profitieren Sie von einer schnelleren Schadensabwicklung und besseren Erfolgschancen.
Zu den besonderen Herausforderungen bei der Schadensabwicklung in Polen gehört unter anderem, dass die gegnerische Versicherung oftmals nicht antwortet, weil sie sich dessen bewusst ist, dass Deutsche mit dem polnischen Verkehrsrecht nicht vertraut sind und zudem Sprachbarrieren haben.
Wir als Ihr fachkompetenter Anwalt für Verkehrsunfallrecht im Ausland unterstützen Sie in diesem Fall. Ihr großer Vorteil dabei: Wir erhalten nur im Erfolgsfall ein Honorar! Wenn wir den Fall nicht gewinnen, bleiben Ihnen jegliche Kosten erspart.
Verschaffen Sie sich zunächst einen Blick von der Lage: Liegt ein ernster Unfall mit einem schweren Sach- und Personenschaden vor oder handelt es sich um einen weniger ernsten Unfall mit Blechschäden und kleineren Verletzungen der Unfallbeteiligten? Je nachdem, wie ernst Ihr Unfall in Polen ist, variiert die Vorgehensweise.
Es ist schnellstmöglich ein Notruf abzusetzen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten! Sichern Sie die Unfallstelle ab, wie Sie es bei jedem Kfz-Unfall im Ausland tun sollten, um den nachfolgenden Verkehr auf den Unfall aufmerksam zu machen. Verschaffen Sie sich Informationen über das Ausmaß des Verkehrsunfalls und über besondere Gefahren. Setzen Sie daraufhin den Notruf ab.
Warten Sie anschließend nahe der Unfallstelle ab und leisten Sie ggfs. Erste Hilfe. Nachdem die Rettungskräfte und die Polizei erschienen sind und alle Gefahren beseitigt wurden, werden Sie von der Polizei – sofern es Ihr gesundheitlicher Zustand zulässt – befragt und geben eine Aussage ab. Im Zuge dessen wird von der Polizei ein Unfallprotokoll angefertigt.
Sollte es bei Ihrem Unfall in Polen weder zu einem schweren Sach- noch zu einem schweren Personenschaden gekommen sein, so müssen Sie die Polizei nicht verständigen. Es gelten folgende Empfehlungen:
Stets wichtig: Unterschreiben Sie unter keinen Umständen Dokumente, deren Inhalt Sie aufgrund von Sprachbarrieren nicht verstehen!
Mit dem Anfertigen von Beweisfotos und Sammeln von Kontaktdaten leisten Sie eine wichtige Vorarbeit für den Vorgang der Schadensregulierung. Unsere und jede andere Kanzlei kann Ihre Ansprüche am besten durchsetzen, wenn die Ansprüche mithilfe von Beweisen wie dem Europäischen Unfallbericht, Fotos vom Unfall in Polen und Aussagen von Zeugen untermauert sind.
Speziell bei der Schadensregulierung in Polen kommt es nach unseren Erfahrungen des Öfteren zu Problemen, weil es schon häufiger vorkam, dass die Kfz-Versicherung in Polen nicht auf Schreiben reagiert, die aus Deutschland kommen. Die Haftpflichtversicherung ist sich darüber im Klaren, dass Deutsche aufgrund der Sprachbarrieren Probleme haben werden, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Wir empfehlen Ihnen aus diesem Grund definitiv die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Sie profitieren bei unserer Dienstleistung davon, dass wir nur ein Erfolgshonorar erhalten. Unter dem Blickwinkel, dass in Polen die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihren Rechtsanwalt nicht tragen muss, ist unsere Kosten- und Risikenübernahme besonders vorteilhaft – Sie haben bei der Beauftragung unserer Kanzlei also maximale Sicherheit!
Im polnischen Recht liegt die allgemeine Verjährungsfrist für die Geltendmachung des Schadenersatzes bei drei Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte von dem Schaden und der zum Ersatz verpflichteten Person erfährt. Wurde der Verursacher eines Unfalls wegen eines Verbrechens gegen Gesundheit und Leben rechtskräftig verurteilt, verlängert sich die Verjährungsfrist in Polen auf 20 Jahre ab dem Tag der Tat.
Die Ansprüche, die Sie geltend machen können, variieren im Vergleich zu Deutschland. Schon allein deswegen, um zu wissen, welche Schadenersatzansprüche Sie nach einem Verkehrsunfall in Polen überhaupt haben und wie Sie diese Ansprüche korrekt geltend machen, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts eine absolute Empfehlung.
Sie haben unter anderem die folgenden Ansprüche:
Die Kosten für ein Gutachten können Sie nach einem Unfall in Polen nur dann geltend machen, wenn Sie für die Durchführung des Gutachtens die Zustimmung der gegnerischen Versicherung eingeholt haben – eine von mehreren Besonderheiten im Verkehrsunfallrecht und Schadensersatzrecht in Polen.
Bewahren Sie Ruhe und informieren Sie bei größeren Verkehrsunfällen sowohl die Rettungskräfte als auch die Polizei. Bei Blechschäden und vergleichbar kleinen Schäden ist es nicht notwendig, Rettungskräfte oder Polizei zu verständigen. Einigen Sie sich mit dem anderen Fahrer und füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus. Setzen Sie sich zur Regulierung des Schadens bei einem Unfall in Polen definitiv mit einem Anwalt in Verbindung.
Unfallflucht ist wie in Deutschland auch in Polen eine Straftat. Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung sind Beispiele für Vergehen, bei denen die Rechtsprechung – je nach den genaueren Umständen – eventuell eine Haftstrafe vorsieht.
www.polnisches-recht.eu/index.php/ratgeber2/30-autounfall-ohne-personenschaden-in-polen-was-ist-zu-beachten
www.rechtsanwalt-polen.de/verkehrsunfall-in-polen.html
www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/unfall-polen/
www.bussgeldkataloge.de/unfall-polen/#moegliche-ansprueche-nach-einem-verkehrsunfall-in-polen
www.bussgeld-info.de/unfall-polen/