Autounfall Polen

Autounfall Polen: Besondere Hürden bei der Regulierung des Schadens – wir helfen!

Immer wieder stoßen wir auf Fälle, in denen die Regulierung des Schadens nach Verkehrsunfällen in Polen diverse unerwartete Herausforderungen bereitet. Falls Sie einen Unfall in Polen haben und uns als Anwalt sofort einschalten, um Ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen, profitieren Sie von einer schnelleren Schadensabwicklung und besseren Erfolgschancen.

Zu den besonderen Herausforderungen bei der Schadensabwicklung in Polen gehört unter anderem, dass die gegnerische Versicherung oftmals nicht antwortet, weil sie sich dessen bewusst ist, dass Deutsche mit dem polnischen Verkehrsrecht nicht vertraut sind und zudem Sprachbarrieren haben.

Wir als Ihr fachkompetenter Anwalt für Verkehrsunfallrecht im Ausland unterstützen Sie in diesem Fall. Ihr großer Vorteil dabei: Wir erhalten nur im Erfolgsfall ein Honorar! Wenn wir den Fall nicht gewinnen, bleiben Ihnen jegliche Kosten erspart.

Bewahren Sie nach dem Unfall zunächst einen kühlen Kopf

Verschaffen Sie sich zunächst einen Blick von der Lage: Liegt ein ernster Unfall mit einem schweren Sach- und Personenschaden vor oder handelt es sich um einen weniger ernsten Unfall mit Blechschäden und kleineren Verletzungen der Unfallbeteiligten? Je nachdem, wie ernst Ihr Unfall in Polen ist, variiert die Vorgehensweise.

Vorgehensweise bei einem ernsten Unfall in Polen

Es ist schnellstmöglich ein Notruf abzusetzen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten! Sichern Sie die Unfallstelle ab, wie Sie es bei jedem Kfz-Unfall im Ausland tun sollten, um den nachfolgenden Verkehr auf den Unfall aufmerksam zu machen. Verschaffen Sie sich Informationen über das Ausmaß des Verkehrsunfalls und über besondere Gefahren. Setzen Sie daraufhin den Notruf ab.

  • Die Rettungskräfte alarmieren Sie in Polen über die Notrufnummer “999”.
  • Mit der Nummer “997” erreichen Sie in Polen die Polizei.
  • Zudem gilt in Polen die europaweite Notrufnummer “112”.

Warten Sie anschließend nahe der Unfallstelle ab und leisten Sie ggfs. Erste Hilfe. Nachdem die Rettungskräfte und die Polizei erschienen sind und alle Gefahren beseitigt wurden, werden Sie von der Polizei – sofern es Ihr gesundheitlicher Zustand zulässt – befragt und geben eine Aussage ab. Im Zuge dessen wird von der Polizei ein Unfallprotokoll angefertigt.

Bei geringfügigem Schaden: Vorgehensweise bei einem Unfall in Polen

Sollte es bei Ihrem Unfall in Polen weder zu einem schweren Sach- noch zu einem schweren Personenschaden gekommen sein, so müssen Sie die Polizei nicht verständigen. Es gelten folgende Empfehlungen:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle vorschriftsgemäß mit Warnblinker, Warnweste und Warndreieck ab.
  2. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Unfallgegner auf. Bringen Sie in Erfahrung, wie dessen Name und Anschrift sind. Fotografieren oder schreiben Sie sich zudem das Kfz-Kennzeichen Ihres Unfallgegners auf. Notieren Sie außerdem den Namen seiner Kfz-Haftpflichtversicherung und seine Versicherungsnummer.
  3. Falls Sie und Ihr Unfallgegner sich darüber einig sind, wer die Schuld am Unfall trägt, ist es nach wie vor nicht notwendig, die Polizei zu informieren. Es ist sehr nützlich, wenn Sie in Ihrem Auto ein ausgedrucktes Formular des Europäischen Unfallberichts in deutscher und polnischer Sprache liegen haben. Sie und Ihr Unfallgegner füllen die Felder in der eigenen Sprache aus und dokumentieren so den Verkehrsunfall in Polen.
  4. Entscheidend ist anschließend, dass der andere Autofahrer den Bericht unterschreibt, denn dadurch tätigt er quasi eine Aussage zum Verkehrsunfall, die Sie verwenden können, um Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Alle ausgefüllten Felder in beiden Unfallberichten – dem Deutschen und dem Polnischen – sollten übereinstimmen.
  5. Fertigen Sie Fotos von dem Verkehrsunfall an und bemühen Sie sich darum, Zeugen zu finden, die am Ort des Geschehens waren. Nehmen Sie deren Kontaktdaten auf.
  6. Sollten sich Ihre und die Ansichten des Unfallgegners widersprechen oder es gar zum Streit kommen, dann informieren Sie bei Ihrem Unfall in Polen definitiv die Polizei.

Stets wichtig: Unterschreiben Sie unter keinen Umständen Dokumente, deren Inhalt Sie aufgrund von Sprachbarrieren nicht verstehen!

Wie geht es nach dem Verkehrsunfall in Polen weiter?

Mit dem Anfertigen von Beweisfotos und Sammeln von Kontaktdaten leisten Sie eine wichtige Vorarbeit für den Vorgang der Schadensregulierung. Unsere und jede andere Kanzlei kann Ihre Ansprüche am besten durchsetzen, wenn die Ansprüche mithilfe von Beweisen wie dem Europäischen Unfallbericht, Fotos vom Unfall in Polen und Aussagen von Zeugen untermauert sind.

Speziell bei der Schadensregulierung in Polen kommt es nach unseren Erfahrungen des Öfteren zu Problemen, weil es schon häufiger vorkam, dass die Kfz-Versicherung in Polen nicht auf Schreiben reagiert, die aus Deutschland kommen. Die Haftpflichtversicherung ist sich darüber im Klaren, dass Deutsche aufgrund der Sprachbarrieren Probleme haben werden, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wir empfehlen Ihnen aus diesem Grund definitiv die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Sie profitieren bei unserer Dienstleistung davon, dass wir nur ein Erfolgshonorar erhalten. Unter dem Blickwinkel, dass in Polen die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihren Rechtsanwalt nicht tragen muss, ist unsere Kosten- und Risikenübernahme besonders vorteilhaft – Sie haben bei der Beauftragung unserer Kanzlei also maximale Sicherheit!

Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Versicherung und die Verjährungsfristen

Im polnischen Recht liegt die allgemeine Verjährungsfrist für die Geltendmachung des Schadenersatzes bei drei Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte von dem Schaden und der zum Ersatz verpflichteten Person erfährt. Wurde der Verursacher eines Unfalls wegen eines Verbrechens gegen Gesundheit und Leben rechtskräftig verurteilt, verlängert sich die Verjährungsfrist in Polen auf 20 Jahre ab dem Tag der Tat.

Die Ansprüche, die Sie geltend machen können, variieren im Vergleich zu Deutschland. Schon allein deswegen, um zu wissen, welche Schadenersatzansprüche Sie nach einem Verkehrsunfall in Polen überhaupt haben und wie Sie diese Ansprüche korrekt geltend machen, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts eine absolute Empfehlung.

Sie haben unter anderem die folgenden Ansprüche:

  • Erstattung der Kosten für die Kfz-Reparatur (Empfehlung: vorher Kostenvoranschlag einholen)
  • falls Totalschaden: Erstattung des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts
  • Erstattung der Abschleppkosten
  • Erstattung der Kosten für das Gutachten
  • Entschädigung für eine Wertminderung des Fahrzeugs
  • Schmerzensgeld
  • Entschädigung für Verdienstausfall
  • Übernahme der Kosten für Arztbesuche, Pflege und ggfs. weitere Behandlungen

Die Kosten für ein Gutachten können Sie nach einem Unfall in Polen nur dann geltend machen, wenn Sie für die Durchführung des Gutachtens die Zustimmung der gegnerischen Versicherung eingeholt haben – eine von mehreren Besonderheiten im Verkehrsunfallrecht und Schadensersatzrecht in Polen.

FAQ: Autounfall in Polen – FAQ zu Verhalten beim Verkehrsunfall, Unfallflucht und weiteren Themen

Autounfall in Polen – was tun?

Bewahren Sie Ruhe und informieren Sie bei größeren Verkehrsunfällen sowohl die Rettungskräfte als auch die Polizei. Bei Blechschäden und vergleichbar kleinen Schäden ist es nicht notwendig, Rettungskräfte oder Polizei zu verständigen. Einigen Sie sich mit dem anderen Fahrer und füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus. Setzen Sie sich zur Regulierung des Schadens bei einem Unfall in Polen definitiv mit einem Anwalt in Verbindung.

Ist Unfallflucht in Polen strafbar?

Unfallflucht ist wie in Deutschland auch in Polen eine Straftat. Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung sind Beispiele für Vergehen, bei denen die Rechtsprechung – je nach den genaueren Umständen – eventuell eine Haftstrafe vorsieht.

Quellen:

www.polnisches-recht.eu/index.php/ratgeber2/30-autounfall-ohne-personenschaden-in-polen-was-ist-zu-beachten

www.rechtsanwalt-polen.de/verkehrsunfall-in-polen.html

www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/unfall-polen/

www.bussgeldkataloge.de/unfall-polen/#moegliche-ansprueche-nach-einem-verkehrsunfall-in-polen

www.bussgeld-info.de/unfall-polen/

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