Die französische Gesetzgebung unterscheidet sich bei der Regulierung von Verkehrsunfällen in mehreren Punkten von der deutschen Gesetzgebung. Falls Sie mit Ihrem Wagen einen Unfall in Frankreich haben, empfehlen wir Ihnen, sich an die Ratschläge auf unserer Website zu halten.
Möchten Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, so stellen wir unsere rechtlichen Kompetenzen gern in Ihren Dienst. Was für uns spricht: Ein Honorar erhalten wir nur im Erfolgsfall. Außerdem haben Sie mit uns einen Experten an Ihrer Seite, der sich mit den Besonderheiten bei der Unfallregulierung in Frankreich auskennt.
Bei Unfällen mit schweren Sach- und Personenschäden ist ein Notruf abzusetzen. Neben der europäischen Notrufnummer “112” gelten in Frankreich folgende Nummern für Notrufe:
In Frankreich kommt die Polizei bei einem Unfall grundsätzlich nicht zur Unfallstelle; es sei denn, es liegen schwere Schäden vor oder es wird ein Notruf abgesetzt. Daher ist es wichtig, dass Sie zur Dokumentation des Unfalls das ausgedruckte Formular des “Europäischen Unfallberichts” in Ihrem Handschuhfach mitführen.
Sowohl Ihr Unfallgegner als auch Sie füllen den Unfallbericht in der jeweiligen Landessprache aus. Anschließend vergleichen Sie, ob Sie die Kästchen im Formular gleich gesetzt haben. Bei übereinstimmenden Angaben unterschreiben Sie und der Unfallgegner gegenseitig die ausgefüllten Unfallberichte. Anschließend melden Sie den Unfall bei Ihrer Versicherung. Hierfür sollten Sie die “Grüne Karte” im Handschuhfach haben. Diese Karte dient als internationaler Nachweis für eine bestehende Versicherung Ihres Fahrzeugs.
Sollte es Unstimmigkeiten bei dem Ausfüllen des Unfallberichts geben, weil Sie und Ihr Unfallgegner sich nicht einigen können, rufen Sie bitte die Polizei an. Unterschreiben Sie auch im Protokoll der Polizei (Constat amiable) keinen Inhalt, den Sie sprachlich nicht verstehen. Speziell im ländlichen Bereich in Frankreich kann es zu einer nicht objektiven Haltung der Polizei kommen, infolge derer Ihnen die Schuld für den Unfall zugeteilt wird.
Die Verjährungsfristen für die Schadensersatzansprüche betragen in Frankreich zehn Jahre bei Personenschäden und fünf Jahre bei Sachschäden. Spätestens drei Monate nach Meldung des Unfalls müssen die Versicherung in Frankreich sowie der Regulierungsbeauftragte der Versicherung in Deutschland mit der Regulierung beginnen.
Wenn Sie einen Unfall im Ausland haben, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich immer, Kontakt zu uns aufzunehmen. Speziell in Frankreich weist das Verkehrsgesetz Besonderheiten auf. Zum einen stehen die Gesetze der “Loi Badinter” (französisches Verkehrsgesetz) klar über dem Zivilrecht und anderen Rechtsgebieten, was im Vergleich zu Deutschland ein großer Unterschied ist. Zum anderen hat die Loi Badinter einen eindeutigen Fokus auf die Entschädigung von Unfallopfern.
Wir möchten Ihnen den Kitesurfer-Fall (Urteil aus 2014) als populäres Unfall-Beispiel vorstellen, um die Besonderheiten des französischen Verkehrsrechts und dessen Anwendung zu veranschaulichen. Der Fall stellt sich wie folgt dar:
Urteile wie dieses zeigen, weswegen die Loi Badinter im Ausland oft auf Unverständnis stößt. Je nachdem, welche Art von Unfall in Frankreich vorliegt, kann die Rechtsprechung für Deutsche komplett nicht nachvollziehbar sein. Schon allein im Hinblick auf die Besonderheiten der Loi Badinter ist es ratsam, dass Sie bei einem Unfall in Frankreich einen Anwalt konsultieren.
Dank der Loi Badinter haben Sie als Unfallopfer bei einem Verkehrsunfall in Frankreich prinzipiell sehr gute Chancen auf einen Schadensersatz.
Sollten Sie sich wiederum in der Rolle des Unfallverursachers befinden, sind Ihre Möglichkeiten stark begrenzt. Das Beispiel des Kitesurfer-Falls zeigt, dass Sie dabei keineswegs der aktive Unfallverursacher sein müssen.
Insbesondere bei speziellen Arten von Unfällen wie dem Kitesurfer-Fall legen wir Ihnen nahe, sich an uns zu wenden. Nehmen Sie über unsere Website Kontakt zu uns auf und wir prüfen, wie sich das Recht zu Ihren Gunsten auslegen lässt!
Die Schadenersatzansprüche, die Sie bei einem Unfall mit Ihrem Auto in Frankreich geltend machen können, teilen sich in drei Bereiche auf. Diese seien im Folgenden benannt und je drei Beispiele für konkrete Ansprüche gegeben.
Als Autofahrer machen Sie Ihre Rechte gegenüber dem Unfallgegner oder der Versicherung des Unfallgegners geltend. Weil in der EU jeder Autofahrer verpflichtet ist, eine Kfz-Haftpflichtversicherung (kurz: Kfz-Haftpflicht) abzuschließen, ist Ihr Unfallgegner gegen die genannten Schäden versichert. Folglich können Sie sich mit Ihren Ansprüchen direkt an den Versicherer des Unfallgegners wenden.
Einige Ansprüche, die Sie aus dem deutschen Recht kennen, sind in der Aufzählung nicht aufgeführt, weil Sie diese bei einem Autounfall in Frankreich schlichtweg nicht haben. Ein Nutzungsausfallschaden, der in Deutschland üblich ist, wird nur stark begrenzt und im Falle eines Totalschadens Ihres Fahrzeugs gewährt.
Die Übernahme der Anwaltskosten kann sich ebenfalls als Problemfall gestalten: In der Regel weigert sich die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Anwaltskosten bei außergerichtlichen Einigungen zu übernehmen.
Im Hinblick auf die Anwaltskosten profitieren Sie von unserer Dienstleistung: Unser Geschäftsmodell beinhaltet, dass wir für ein Erfolgshonorar arbeiten. Wir übernehmen sämtliche Kosten sowie Risiken. Sollten wir den Fall nicht gewinnen, stellen wir Ihnen somit keine Kosten in Rechnung.
Ja. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist – wie es deren Name schon sagt – Pflicht. Falls es zu einem Schaden oder Unfall kommt, erstatten Sie Meldung und schreiben Sie sich die Daten von der Grünen Karte Ihres Unfallgegners auf. Sie selbst sollten Ihre Grüne Karte ebenfalls mitführen.
In Frankreich kommt die Polizei nur dann zur Unfallstelle, wenn ernste Sach- und/oder Personenschäden vorliegen oder Unfallflucht begangen wurde. In diesen Fällen verständigen Sie bitte die Polizei und leisten Erste Hilfe oder warten an einer sicheren Stelle am Unfallort.
Sollte es Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Unfallgegner beim Ausfüllen des europäischen Unfallberichts geben, dann unterschreiben Sie das Unfallprotokoll unter keinen Umständen und kontaktieren Sie die Polizei.