Sie sind auf der Suche nach rechtmäßigen Erben oder benötigen Sicherheit in Sachen Erbrecht? “Rechtsanwalt in Europa” ist ein Unternehmen, das seit über 9 Jahren umfassende Rechtsdienstleistungen im Bereich des Erbrechts sowie einen Rundum-Service im Bereich Erbenermittlung anbietet.
Wir sind spezialisiert auf die Suche nach potenziellen Erben, oder Erben, die nicht auffindbar sind, im Fachjargon als Erbermittlung bezeichnet, die im Zusammenhang mit einem Erbschaftsverfahren stehen könnten.
Wir gewährleisten, dass auch bei einem Wohnsitz in einem anderen Land, ein Erbgang für eine begünstigte Person im Sinne der Verfügungen eines Verstorbenen und/oder Verwandten in allen erdenklichen Fällen ermöglicht wird.
Wir versichern Ihnen, dass Erben zu ihrem Recht kommen, auch wenn die Erbfolge im Testament des Verstorbenen nicht korrekt berücksichtigt wurde. Wir nutzen das Erbrecht vollumfänglich, um einen Nachlass denjenigen zur Verfügung zu stellen, denen eine Erbschaft zusteht.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit einem unserer Erbenermittler und wir klären Ihre Fragen hinsichtlich der Erbenermittlung, der Erbenbescheinigung oder des Erbes an sich. Sie erreichen uns unter: info@rechtsanwaltineuropa.de
In der Vergangenheit arbeiteten viele unserer Experten freiwillig als Genealoge in Kanada und den Vereinigten Staaten und halfen Menschen, die Erben suchen, durch Familiengeschichtsforschung dabei, verlorene Kontakte in vielen Fällen zu nahen Verwandten, die in Ländern der Europäischen Union leben, wiederherzustellen.
Seit 2017 wird sich in der Kanzlei “Rechtsanwalt in Europa” mit der Suche nach unbekannten Erben als sogenanntes Erbenermittlungsunternehmen befasst. Wir erteilen Auskunft und stellen Belege zur Verfügung, wenn beispielsweise eine in der Schweiz lebende Person im Zusammenhang mit einem Erbvertrag für Nachlassgerichte oder eine andere Behörde verwertbare Information benötigt, um in Erbfällen einen berechtigten Anspruch belegen zu können.
Kommen wir für Sie als Erbenermittler in Frage, vereinbaren Sie jederzeit gern einen Termin mit uns unter: info@rechtsanwaltineuropa.de
Zu einem Termin halten Sie, falls vorhanden, für die Bestätigung der Familienverhältnisse folgende Dokumente bereit:
Wir befragen außerdem die Familie und entfernte Verwandtschaft direkt!
Erbenermittlung ist das eine, Erben etwas anderes: Hatten unsere Erbenermittler bei ihrer Suche Erfolg, geht es darum, das Erbrecht so anzuwenden, dass in einem Nachlass bedachte Erben zu ihrem Recht kommen.
Dabei muss die Erbfolge berücksichtigt werden, auch wenn der Erblasser nichts dazu im Testament oder einem anderen Dokument für das Nachlassgericht verfügt hat.
Wir haben als Erbenermittler erfolgreich bereits Hunderte von Begünstigten eines Erbes beispielsweise in der Schweiz, Italien oder der Türkei identifiziert und dabei die effektivsten Suchmethoden und zuverlässigsten Datenbanken in ausgewählten Ländern der Europäischen Union sowie in der Schweiz kennengelernt, die wir weiterhin nutzen.
Wir sind bekannt für unsere Genauigkeit, Präzision und den professionellen Umgang mit jedem Kunden sowie unsere Expertise im Erbrecht.
Wir arbeiten mit zahlreichen genealogischen Experten, Detektiven, Anwälten, Gemeinden und lokalen Regierungen zusammen.
Neben der standardmäßigen Überprüfung von gängigen Melderegistern, haben sich unsere Ermittler mittlerweile selbstverständlich auch die Arbeit in der digitalen Welt spezialisiert. Insbesondere auf Seiten wie Facebook oder Twitter lassen sich unter Umständen wertvolle Daten über Verwandte oder andere Personen der Erbengemeinschaft finden und so Menschen, die Erben suchen, unterstützen.
Unser Team besteht aus erfahrenen Forschern, die das Thema gesetzliche Erbfolge umfassend kennen und angehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fall so liegt, dass jemand in der Erbfolge von einem Erblasser genannt ist oder ob der Erbe nur einen Teil oder den gesamten Nachlass laut Erklärung des Erblassers zugesprochen bekommen soll.
Wir erbringen unsere Dienstleistungen als Erbenermittler beziehungsweise Nachlasspfleger sowohl für Privatpersonen als auch für viele Institutionen in verschiedenen Ländern der Europäischen Union, in der Schweiz, den Vereinigten Staaten, der Türkei und Kanada. Wir bieten unsere Dienstleistungen als Erbenermittler beziehungsweise Nachlasspfleger an für:
Wir sind bestrebt, unseren Kunden die höchste Servicequalität zu bieten – wir handeln effizient und schnell.
In den Genuss einer Erbschaft zu kommen bzw. zum Erben für einen Nachlass zu werden, ist nicht abhängig vom Vermögen: Unsere Firma, “Rechtsanwalt in Europa”, bietet flexible Bedingungen der Zusammenarbeit und Zahlungsaufschub, damit Erben trotz entstehender Kosten zu ihrem Recht kommen.
Wir finden gemeinsam mit unseren Klienten eine Regelung, wenn jemand Erbe ist, aber Probleme hat, im Falle des Todes des Erblassers dessen Testament durchzusetzen.
Unsere Mitarbeiter sind versiert im Erbrecht, spezialisiert auf die Erbenermittlung Italien sowie die Erbenermittlung Türkei.
Wir laden Menschen, die Erben suchen, ein, uns für weitere Informationen zu kontaktieren, damit wir Sie als Erbenermittler (oder Nachlasspfleger) unter Anwendung von geltendem Erbrecht zu Erben machen bzw. zu Ihrer Erbschaft verhelfen.
Durch unsere jahrelange Erfahrung als Erbermittler wissen wir, welche Fragen möglichen Erben und Menschen, die Erben suchen, auf dem Herzen liegen. Im folgenden haben wir einige davon für Sie beantwortet. So können Sie sich schon vor Ihrem Beratungsgespräch einen kurzen Überblick verschaffen.
Natürlich hängt diese Frage in erster Linie von Ihnen selbst ab, denn grundsätzlich möchten wir Ihnen in jedem Fall unsere Hilfe als Spezialisten in der Erbermittlung anbieten. Dennoch wägen wir im Gespräch mit Ihnen vor dem Beginn unserer Arbeit immer gründlich ab, ob sich die Kosten für unsere Arbeit für Sie am Ende auch lohnen.
Wir führen genealogische Recherchen in den meisten ost- und westeuropäischen Ländern durch, wie z. B. in der Ukraine, Russland, Weißrussland, Moldawien, Lettland, Litauen, Polen, Bulgarien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Georgien, Kasachstan, Deutschland, Österreich, Schweiz, Großbritannien, Frankreich, Belgien und den Niederlanden.
Jeder Erbenermittler ist ein Nachlasspfleger. Solch ein Nachlasspfleger wird als Erbenermittler von einem Nachlassgericht damit beauftragt, sogenannte unbekannte Erben im Rahmen einer Ermittlung zu finden, damit das Erbrecht – auch im Ausland oder für uneheliche Kinder – gemäß dem geltenden Artikel in jedem Fall angewendet werden kann.
Die Suche eines Erbenermittlers bezieht sich beispielsweise oft auf außereheliche Kinder, die laut Erbrecht aber erbberechtigt sind.
Es ist Sache des Nachlassgerichts, allen Seiten, die im Rahmen der Erbfolge erbberechtigt sind, den ihnen laut geltendem Erbrecht zustehenden Teil am Erbe zuzusprechen.
Die Aufgabe unserer Erbenermittler besteht darin, dass jeder Erbe auch tatsächlich in der Erbfolge laut geltendem Gesetz bei der Verteilung des Nachlasses auftaucht, sodass ein Nachlassgericht die Möglichkeit hat, Geld und andere Bestandteile eines Nachlasses an alle berechtigten Erben zu verteilen – auch wenn der Erblasser nicht alle Erben in seinem Testament genannt hat.
Ist eine Person nicht in der Liste der Erben aufgeführt, sorgt der Erbenermittler dafür, dass dieser Erbe gemäß den Vorgaben im geltenden Erbrecht auf alle Fälle von einem Nachlassgericht berücksichtigt wird.
Die Erklärung des Erblassers zum Kreis der Erben ist in vielen Fällen auch dann nicht rechtlich bindend, wenn die Redaktion eines Testaments über die Kanzlei eines Notars erfolgt: Nicht jeder Jurist bzw. Notar kann die Redaktion eines Testaments so vornehmen, dass alle für ein vollständiges Inhaltsverzeichnis nötigen Artikel den Fall einer rechtlich komplizierten Erbschaft beispielsweise im Ausland vollständig regeln. Aufgabe der Erbenermittler, die dann als Nachlasspfleger fungieren, ist es, für die Erben das geltende Erbrecht in jedem Artikel zu ihren Gunsten auszulegen.
Viele Menschen geben in ihrem Testament keine Auskunft darüber, wie ihr Vermögen nach dem Tod aufgeteilt werden soll. In diesem Fall greifen die gesetzlichen Bestimmungen. In der Schweiz erfolgt eine Unterteilung der gesetzlichen Erben in drei Parentele (Stämme).
Diese Parentele bestimmen die Erbreihenfolge. Sollte ein Stamm ausgestorben sein, geht das Erbe an den nächsten Parentel. Überdies erben neben den direkten Nachkommen des Erblassers auch die Ehegatten an erster Stelle zu gleichen Teilen. Sollten keine überlebenden Angehörigen vorhanden sein, wird das Erbe an das Gemeinwesen übertragen.
Das Schweizer Erbrecht weist einige Unterschiede zum Deutschen Erbrecht auf, obwohl sie sich in ihren Grundzügen ähneln. Zum Beispiel haben nach dem Schweizer Erbrecht Pflichtteilsberechtigte eine stärkere Rechtsstellung als in Deutschland. Zudem gibt es Unterschiede in der Begriffsverwendung. Während nach deutschen Recht mehrere Wohnsitze denkbar sind, zählt im Schweizer Erbrecht nur ein Wohnsitz. Weitere Unterschiede und Unklarheiten klären wir “Rechtsanwalt in Europa” gern in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns dafür unter: https://rechtsanwaltineuropa.de/contact/
Die Arbeit unserer Erbermittler ist abhängig von den vorhandenen Informationen unserer Klienten. Sollte kein Testament vorhanden sein und die Verwandten auf den ersten Blick nicht ausfindig gemacht werden können, dann kann die Suche nach Verbliebenen mehrere Monate in Anspruch nehmen. Komplexe Ermittlungsfälle können sich über mehrere Jahre strecken.