Sie haben mit Ihrem Auto einen Unfall in Italien? In diesem Fall wenden Sie sich am besten an unsere Anwälte, denn wir unterstützen Sie mit aller Expertise dabei, den Schaden adäquat zu regulieren. Der Grund, weswegen Sie uns beauftragen sollten, ist unsere Kompetenz in Bezug auf das italienische Recht. Dieses weist im Vergleich zum deutschen Verkehrsrecht Unterschiede auf.
Wir wissen, welche Ansprüche (Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Nutzungsausfall etc.) Sie geltend machen können und bearbeiten Ihren Fall mit aller Konsequenz und Zuverlässigkeit. So erhalten Sie in der Regel schneller und mit höherer Wahrscheinlichkeit Ihre Entschädigung, als wenn Sie sich selbst um die Abwicklung kümmern würden.
Das Beste bei uns: Wir erhalten nur dann ein Honorar, wenn wir Ihren Fall gewinnen! Somit ist unsere Dienstleistung für Sie komplett frei von Risiken. Kontaktieren Sie uns! Wir beantworten all Ihre Fragen und unterstützen Sie bei jedem Schritt von der Meldung des Schadens bis hin zum Erhalt der Entschädigung.
Nach einem Unfall in Italien ist Handlungsschnelligkeit gefragt. Ziehen Sie die Warnweste über, setzen Sie den Warnblinker und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck ab. Durch die Absicherung der Unfallstelle reduzieren Sie das Risiko, dass der nachfolgende Verkehr den Unfall nicht bemerkt und zu Schaden kommt.
Überblicken Sie anschließend, wie das Ausmaß des Unfalls ist. Sollten weder Sie noch die anderen Unfallbeteiligten körperlich ernsthaft verletzt worden sein, so verzichten Sie auf den Notruf. Verständigen Sie die Rettungskräfte über die italienische Notrufnummer “118” nur dann, wenn Personen gefährlich verletzt worden sind. Insbesondere bei Blechschäden und anderen überschaubaren Sachschäden am Fahrzeug können Sie den Unfallhergang zusammen mit Ihrem Unfallgegner klären. Falls Ihr Auto nach einem Unfall in Italien abgeschleppt werden muss, rufen Sie den Abschleppdienst des ADAC an. Den ADAC-Abschleppdienst erreichen Sie unter +49 89 22 22 22.
Sogar bei Sprachbarrieren ist es Ihnen problemlos möglich, sich mit Ihrem Unfallgegner zu verständigen. Hierzu wurde der Europäische Unfallbericht, ein einheitliches Dokument, geschaffen. Mit dem Ausfüllen dieses Berichts, den Sie in Ihrem Handschuhfach mit sich führen sollten, leisten Sie uns eine gute Vorlage, auf die wir uns bei der Schadensregulierung beziehen können, um Ihre Chancen auf einen Schadensersatz zu steigern.
Unsere Tipps zum Europäischen Unfallbericht:
Die Schadensabwicklung erfolgt über die italienische Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners oder über deren Regulierungsbeauftragten in Deutschland. Sie melden sich zunächst bei der Versicherung und diese wird im Anschluss, um eine Abwicklung ohne Sprachbarrieren zu ermöglichen, eine Person bzw. Versicherung aus Deutschland mit der Regulierung der Schäden beauftragen.
Exakt an dieser Stelle treten des Öfteren Herausforderungen für Unfallopfer aus dem Ausland auf: Der Erstkontakt zur Versicherung des Unfallgegners ist wegen Sprachbarrieren erschwert. In einigen Fällen zieht sich die Schadensmeldung und -abwicklung vor allem anfangs unnötig in die Länge. In einigen Fällen melden sich die Versicherungen nicht mal zurück, weil sie sich der Sprachbarrieren bewusst sind und davon ausgehen, dass Unfallopfer aus dem Ausland ihre Ansprüche nicht mit allen Mitteln durchsetzen werden.
Lassen Sie sich bei Verkehrsunfällen im Ausland und in Italien daher am besten von unserer Kanzlei betreuen! Unsere Dienstleistung finanziert sich – nur im Falle eines Erfolgs – über ein Erfolgshonorar. Neben einem komplett risikofreien Engagement profitieren Sie von unserem Netzwerk und unseren Kompetenzen in italienischem Verkehrsrecht. Aufgrund unserer Anwälte in Italien sind wir durch italienisches Recht befugt, Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall in Italien vor Ort für Sie geltend zu machen.
Wir erstatten umgehend eine Meldung der Sach- und/oder Personenschäden an die italienische Versicherung und leiten somit die Schadensregulierung ein. Nach der Meldung müssen der italienische Versicherer und dessen Regulierungsbeauftragter in Deutschland innerhalb von 6 Monaten mit der Schadensabwicklung starten.
Hinweis: Als Spezialist für italienisches Recht behalten wir zudem die Verjährungsfristen im Blick. Liegt ein Sachschaden vor, so müssen Sie spätestens zwei Jahre nach dem Verkehrsunfall Ihren Schadensersatz anfordern. Bei Personenschäden beträgt die Verjährungsfrist immerhin 5 Jahre. Unfälle mit Todesfolge können im italienischen Verkehrsrecht verlängerte Fristen aufweisen.
Im Falle eines Schadens können Sie im italienischen Recht fast jeden Anspruch geltend machen, den Sie auch aus dem deutschen Recht kennen. Von den Reparaturkosten (ab 1.000 € muss ein Gutachten vorliegen, für dessen Kosten die italienischen Haftpflichtversicherer in der Regel nur im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses aufkommen) über den Nutzungsausfall und die Wertminderung bis hin zum Totalschaden bestehen Möglichkeiten zur Entschädigung.
Bei Personenschäden gibt es ebenfalls einen Schadenersatz. Beispielsweise wird nach einem Autounfall in Italien Schmerzensgeld gezahlt, sofern ein vorübergehender oder dauerhafter körperlicher Schaden vorliegt. Auch wird ein Verdienstausfall, der aus dem Personenschaden resultiert, bei Vorlage eines Nachweises entschädigt.
Welchen Anspruch Sie darüber hinaus haben und worin sich die Möglichkeiten zum Ersatz Ihres Schadens im italienischen Recht von dem deutschen Recht unterscheiden, erfahren Sie in einer persönlichen Beratung durch uns. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich, wie bereits zahlreiche Mandanten vor Ihnen, bei der Regulierung Ihres Unfalls unterstützen!
Nach geltendem EU-Recht, was das italienische Verkehrsrecht mit einschließt, müssen sämtliche Autos auf öffentlichen Straßen eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Fahrzeuge bzw. Fahrer ohne Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Seit Anfang des Jahrtausends ist die Zahl der Verkehrstoten im italienischen Verkehr laut Statista stetig und deutlich zurückgegangen. Dies betrifft sämtliche Verkehrsteilnehmer, worunter sowohl die italienischen Bürger als auch alle Ausländer fallen. Richtet man sich speziell nach den deutschen Urlaubern in Italien, so gibt es eine interessante Auswertung des Zentralrufs der Autoversicherer: Deutsche haben in Frankreich und Italien die meisten Verkehrsunfälle.