Die Anwälte, die das Team der Kanzlei Rechtsanwalt in Europa bilden, sind einhellig der Meinung, dass die Ausübung des Rechts mit den Trends der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wandels Schritt halten und sich an die Bedürfnisse der Mandanten anpassen sollte. Mit der Entwicklung des Welthandels besteht die Notwendigkeit, Mandanten auf internationalen Märkten zu unterstützen – zum Beispiel beim Abschluss von Verträgen mit internationalen Vertragspartnern, bei Verhandlungen mit ausländischen Versicherungsgesellschaften oder bei der Lösung von Verwaltungsfragen im Ausland. So spielt das zwischenstaatliche Recht nicht nur für große internationale Organisationen, sondern auch für Einzelpersonen eine wichtige Rolle. In solchen Situationen erweist sich die Unterstützung unserer Anwälte
als unverzichtbar, um zuverlässige und finanziell stabile Beziehungen zu ausländischen Unternehmen aufzubauen und zu erhalten.
Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit ist eine Möglichkeit, Handelsstreitigkeiten gütlich beizulegen. Es handelt sich um eine Alternative zum traditionellen Rechtsstreit, die nicht durch nationales Recht, sondern durch zuvor von den beiden Parteien vereinbarte Bedingungen kontrolliert wird. Die meisten Vereinbarungen und Verträge zwischen Vertragspartnern enthalten Streitbeilegungsklauseln, nach denen die meisten Unstimmigkeiten durch ein Schiedsverfahren und nicht durch einen Rechtsstreit beigelegt werden können. Die Schiedsgerichtsordnung ist in der Regel auf der Website der jeweiligen Schiedsgerichtsinstitution verfügbar. Unser auf internationales Recht spezialisiertes Anwaltsteam arbeitet eng mit der Europäischen Schiedskammer” der Internationalen Vereinigung von Non-Profits in Brüssel zusammen. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Recht der europäischen Länder, aber auch der USA und Kanada vertraut und verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Handelsschiedsgerichtsbarkeit und im Erbrecht im Ausland.
Welche Dienstleistungen bieten unsere Anwälte an?
Unsere Anwälte vertreten Mandanten in Versicherungsfällen, im ausländischen Erbrecht und in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Sie helfen ausländischen und inländischen Mandanten, unnötige Steuerbelastungen bei einer Erbschaft im Ausland zu vermeiden. Wir richten uns mit unseren Dienstleistungen an große Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie an kleine Unternehmen und Privatpersonen. Weder Entfernung noch Standort sind für uns ein Hindernis, um allen unseren Kunden eine umfassende und professionelle Unterstützung zu bieten. Wir bemühen uns, aktiv an der Beilegung von Streitigkeiten mitzuwirken und dabei die Interessen unserer Mandanten im Einklang mit dem internationalen Recht zu schützen und ihnen gleichzeitig zu ermöglichen, ihre geschäftliche Position auf dem Markt weiter auszubauen.