Anwalt für Schweizer Erbrecht

Ihr Anwalt für Schweizer Erbrecht – Alles über die Erbfolge und Besonderheiten in der Schweiz

In manchen Teilen der Schweiz wird Deutsch gesprochen, was nicht verwunderlich ist, da es ein Nachbarland Deutschlands ist. Aufgrund der territorialen Nähe ist es auch nicht verwunderlich, dass das Erbrecht viele Gemeinsamkeiten aufweist. Gleichzeitig gibt es aber auch große Unterschiede. Beispielsweise beruft sich Deutschland auf das Staatsangehörigkeitsprinzip, wohingegen die Schweiz sich auf das Wohnsitzprinzip beruft. Somit wird der Erbfall kompliziert, weshalb man sich in solch einer Situation einen Anwalt zu Rate ziehen sollte.

Als Anwälte für schweizerisches Erbrecht unterstützen wir Sie mit unserer Expertise dabei, das Erbe in der Schweiz anzutreten. Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, den Erhalt Ihres Nachlassvermögens in der Schweiz rechtmäßig zu erlangen. Dabei arbeiten unsere Anwälte stets nach dem Prinzip des Erfolgshonorars. Das bedeutet, dass unsere Dienstleistungen nur berechnet werden, wenn wir den Fall auch gewinnen.

In den folgenden Abschnitten können Sie nähere Informationen über das Schweizer Erbrecht erfahren und was es bei einem Erbfall in der Schweiz zu beachten gibt.

Wieso sich eine Beratung durch unsere Kanzlei lohnt

Als Experte für Schweizer Erbrecht kennen wir uns mit den möglichen Komplikationen, die bei einem Erbfall in der Schweiz auftreten können, hervorragend aus. Damit Sie definitiv den Nachlass zugesprochen bekommen, der Ihnen bei einer Erbschaft in der Schweiz zusteht, ist eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt von Vorteil.

Als eine Kanzlei, die seit mehr als 13 Jahren besteht und in 21 Ländern vertreten ist, überzeugen wir durch eine gewisse Expertise. Unsere jahrelange Erfahrung, Professionalität und Effizienz auf unserem Gebiet sind das, was uns ausmacht.

Zu den Leistungen unserer Kanzlei bei schweizerischen Erbschaftsangelegenheiten zählen unter anderem:

  • Neben Deutschland agieren unsere Rechtsanwälte auch in der Schweiz und können Sie bei einem Verfahren mit allen rechtlichen Mitteln direkt vor Ort vertreten.
  • Wenn Sie von vornherein mit einem Rechtsanwalt in der Schweiz arbeiten, bleiben Ihnen mögliche Missverständnisse in der rechtlichen Abwicklung erspart.
  • Darüber hinaus profitieren Sie bei unserer Kanzlei davon, dass unsere Rechtsanwälte nur im Erfolgsfall bezahlt werden.

Erbe in der Schweiz: Welches Erbrecht findet Anwendung?

Wie bereits oben erwähnt, verfolgt die Schweiz ein anderes Erbrecht als Deutschland. Die Schweiz verfolgt das Wohnsitzprinzip, was bedeutet, dass sich das Erbrecht nach dem Recht des Staates richtet, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Deutschland hingegen verfolgt das Staatsangehörigkeitsprinzip, welches besagt, dass sich das Erbrecht nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers richtet.

Seit dem 17.08.2015 gilt in Europa die EU-Erbrechtsverordnung. Diese besagt, dass der Erbfall stets auf den letzten Aufenthalt des Erblassers zurückzuführen ist. Verstirbt also beispielsweise ein Deutscher in der Schweiz, gilt aus Sicht beider Länder das Erbrecht der Schweiz.

Die Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz greift, wenn der Erblasser kein Testament verfasst hat. Über die Reihenfolge der gesetzlichen Erben bestimmt das sogenannte Parentelsystem und regelt, wie das Vermögen des Erblassers unter den Erben aufgeteilt wird:

  • 1. Parentel – Nachkommen und Ehegatte: Als Erstes in der Erbfolge stehen die direkten Nachkommen des Erblassers. Dazu gehören Kinder, Enkel, Urenkel und adoptierte Kinder. Neben den Nachkommen gehört auch der Ehegatte oder eingetragene Partner zur ersten Ordnung der Erbfolge und hat somit ein Anrecht auf die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte wird unter den Nachkommen zu gleichen Teilen aufgeteilt.
  • 2. Parentel – elterlicher Stamm: Als Zweites in der Erbfolge stehen die Eltern des Erblassers und dessen Nachkommen. Dazu zählen Geschwister, Nichten und Neffen. Hierbei wird das Vermögen in gleichmäßige Teile unter den Eltern aufgeteilt.
  • 3. Parentel – großelterlicher Stamm: Sind keine Erben der zweiten Ordnung vorhanden, geht das Erbe des Erblassers an dessen Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Schweizer Erbrecht: Testament

In der Schweiz kann jeder Erblasser jedoch über seine Erbschaft vollkommen frei bestimmen. Die gesetzliche Erbfolge kann also durch ein Testament des Erblassers geändert werden. Der Erblasser kann demnach frei über den Nachlass sowie die Wahl der Erben bestimmen. Das Erbrecht in der Schweiz besagt allerdings auch, dass der Erblasser seine Nachkommen oder den Ehegatten in seinem Testament nicht übergehen darf. Damit das Testament rechtlich anerkannt wird, muss der Erblasser das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem unterscheidet das schweizerische Erbrecht zwischen drei Testamentsformen:

  • Das notarielle Testament muss vor mindestens zwei Zeugen erklärt, von einem Notar beurkundet und in amtliche Verwahrung genommen werden.
  • Das eigenhändige Testament muss vom Erblasser vollständig handschriftlich verfasst werden und mit einem Datum und Unterschrift versehen werden.
  • Ein Nottestament kann unter außerordentlichen Umständen wie Todesgefahr oder Krieg errichtet werden.

Schweizer Erbrecht: Pflichtteil für Verwandte

Das Schweizer Erbrecht gesteht zudem bestimmten Angehörigen des Erblassers ein Anrecht auf einen verpflichtenden Anteil des Erbes, sofern kein Testament verfasst wurde. Einen Anspruch auf diesen Pflichtteil haben die Ehegatten oder Lebenspartner, die Kinder und Enkel des Erblassers.

Erbe in der Schweiz: Ausschlagung

Es kann vorkommen, dass die Erben ihr Erbe nicht antreten möchten. Dies kann der Fall sein, wenn der Erblasser hohe Schulden hinterlässt. Hat sich der Erbe dazu entschieden, sein Erbe auszuschlagen, so betrifft es sein gesamtes Erbe. Das bedeutet, dass der Erbe dabei nicht nur die Schulden ausschlägt, sondern auch alle weiteren Vermögenswerte wie beispielsweise Immobilien. Das Erbe muss nach dem Schweizer Erbrecht innerhalb von drei Monaten ausgeschlagen werden. In der Schweiz werden die Erben nicht ausdrücklich über ihre Erbschaft informiert, weshalb die Frist ab dem Zeitpunkt beginnt, ab dem sie vom Tod des Erblassers erfahren haben.

FAQ: Erbe in der Schweiz – Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder in der Schweiz?

Der Pflichtteil sieht vor, dass die Nachkommen des Erblassers, dazu zählen sowohl Kinder, Enkelkinder als auch adoptierte Kinder, jeweils drei Viertel des Vermögens erben. Hat der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes einen Ehepartner, erhält dieser die Hälfte des gesetzlichen Vermögens.

Welches Erbrecht gilt für Deutsche in der Schweiz?

Hatten Deutsche zum Zeitpunkt des Todes ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz, wird ihr Vermögen nach schweizerischem Erbrecht vererbt. So sieht es die EU-Erbrechtsverordnung seit dem 17. August 2015 vor. Eine Ausnahme entsteht, wenn der Erblasser in seinem Testament ausdrücklich auf das deutsche Erbrecht verweist.

Wer erbt in welcher Reihenfolge?

Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, tritt das Parentelsystem in Kraft. Zu den Erben erster Ordnung zählen hierbei die Nachkommen wie Kinder und Enkelkinder des Erblassers. Aber auch der Ehegatte gehört zu den Erben erster Ordnung. Zu den Erben zweiter Ordnung zählen die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Die Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen stehen an dritter Stelle der Erbfolge.

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