In der heutigen globalen Welt leben unsere Familienmitglieder nicht mehr zwingend in unmittelbarer Nähe, sondern können in unterschiedliche Länder ausgewandert sein. Kommt es zu einem Todesfall in der Familie, stehen die Erblasser und die Erben vor einer Herausforderung, da das Erbrecht in jedem Land variiert. Das Erbrecht in Spanien unterscheidet sich beispielsweise stark vom Deutschen.
Unsere Kanzlei setzt sich seit mehreren Jahren mit individuellen Fällen in Bezug auf Erbschaft im Ausland auseinander, weshalb wir eine ausgewiesene Fachexpertise in diesem Themengebiet aufbringen können. Wir bieten Unterstützung für Auswanderer, Geflüchtete sowie verheiratete Personen im Ausland an. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Arbeit durch ein Erfolgshonorar aus, was bedeutet, dass auf Sie keine Kosten zukommen, sollten wir Ihren Fall nicht gewinnen.
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In den folgenden Abschnitten vermitteln wir Ihnen weitere Informationen zum Thema Erbschaft im Ausland. Darüber hinaus finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten, die diese spezielle Thematik betreffen.
Ein Erbfall im Ausland kann durch diverse Gründe eintreten. Beispielsweise wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland oder aber auch, wenn ein ausländischer Staatsbürger in Deutschland verstirbt. Noch komplizierter wird es, wenn ein deutscher Staatsbürger verstirbt, der eine Ehe mit einem ausländischen Partner eingegangen ist. Ein Erbfall mit Auslandsbezug tritt jedoch nicht nur ein, wenn der Erblasser im Ausland lebte, sondern auch wenn sich ein Teil seines Vermögens im Ausland befindet. Dazu zählen unter anderem Immobilien, finanzielle Rücklagen oder sonstige Wertgegenstände, die sich außerhalb der Grenzen befinden. Die Möglichkeiten, wie es zu einem Erbfall mit Auslandsbezug kommen kann, sind vielfältig.
Welches Recht bei einer Erbschaft im Ausland eingreift, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, da es kein einheitliches internationales Erbrecht gibt. Unter anderem kann dadurch das Pflichtteilsrecht, die Erbfolge oder das Testament beeinflusst werden. Darüber hinaus hat jedes Land andere Steuervorschriften, was zu einer Mehrfachbesteuerung führen kann.
In der Regel wird das angewandte Recht, das bei einem Erbfall gilt, anhand des Staatsangehörigkeitsprinzips oder anhand des Wohnsitzprinzips festgemacht. Im Rahmen des Staatsangehörigkeitsprinzips wird der Erbfall mit dem Recht des Heimatstaates des Erblassers geregelt. Beim Wohnsitzprinzip hingegen ist der letzte Wohnsitz des Erblassers ausschlaggebend. In Europa verfolgt jedes Land ein anderes Prinzip.
Zu den Staaten, in denen das Staatsangehörigkeitsprinzip Anwendung findet, gehören:
Staaten, die sich nach dem Wohnsitzprinzip richten:
Wenn die Staaten, die an einer Erbschaft im Ausland beteiligt sind, das gleiche Prinzip verfolgen, entstehen in der Regel keine Komplikationen. Nun kann es allerdings vorkommen, dass die Staaten nicht das gleiche Prinzip verfolgen. Verstirbt beispielsweise ein Schweizer mit einem Wohnsitz in Deutschland, verweist das deutsche Recht aufgrund der schweizerischen Staatsangehörigkeit auf das Erbrecht in der Schweiz. Im Gegensatz dazu ist in der Schweiz der Wohnsitz entscheidend, weshalb die Schweiz auf das deutsche Erbrecht verweist. In solch einem Fall besteht eine uneinheitliche Rechtslage (Nachlassspaltung).
In Bezug auf Immobilien verfolgen einige Länder weder das Staatsangehörigkeitsprinzip noch das Wohnsitzprinzip. So wird beispielsweise eine befindliche Immobilie in Belgien auch dem belgischen Erbrecht entsprechend behandelt. Auch hier kommt es zu einer Nachlassspaltung, wenn der Eigentümer der Immobilie beispielsweise Deutscher war.
Staaten, bei denen eine Nachlassspaltung besteht:
Aufgrund der bestehenden Komplexität solcher Fälle benötigen sowohl Erblasser als auch Erben professionelle Unterstützung. Daher empfehlen wir jedem Klienten, sich ausführlich von unseren Rechtsanwälten beraten zu lassen.
Damit alles möglichst problemlos vonstatten geht, sollten Sie für ein erfolgreiches Nachfolgeverfahren folgende Dokumente (gilt für das deutsche und ausländische Erbrecht) zu ihrem Termin bei „Rechtsanwalt in Europa“ mitbringen:
In der Regel können Sie die meisten dieser Dokumente direkt im Ausland beantragen lassen. Sollten Sie damit Schwierigkeiten haben, stehen wir Ihnen bei der Beschaffung dieser Dokumente gerne zur Seite.
Eine weitere Komplikation, die bei Erbschaften im Ausland auftreten kann, ist die mögliche Doppelbesteuerung. Auch hier befolgt jeder Staat seine eigenen Gesetze. Wenn beispielsweise Erblasser und Erbe in Deutschland ihren Wohnsitz haben, muss der Erbe Steuern nach dem deutschen Gesetz zahlen. Befindet sich das Erbe des Erblassers jedoch im Ausland, kann es vorkommen, dass das jeweilige Land ebenfalls Steuern für den Nachlass erhebt.
Einige Länder haben jedoch ein Abkommen abgeschlossen, bei dem die Doppelbesteuerung entfällt. Dazu zählen unter anderem Dänemark, Frankreich, Griechenland, USA und die Schweiz. Länder wie Schweden erheben gar keine Erbschaftssteuer, weshalb auch hier eine Doppelbesteuerung entfällt.
Als ein im Jahr 2009 gegründetes Unternehmen, welches mit 21 Ländern kooperiert, können wir eine langjährige Erfahrung in unterschiedlichen Staaten aufweisen. Diese Erfahrung macht unser Wissen, unsere Professionalität und unsere Effizienz aus.
Einer unserer Arbeitsschwerpunkte ist der Erhalt des Nachlassvermögens im Ausland. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, unseren Klienten in einem Erbfall die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen und das unabhängig von Ländern, Provinzen, Gebieten oder Regionen, in denen sie leben. Wie in Entschädigungsfällen, so ist auch in Erbschaftsangelegenheiten die Unterstützung unserer Kanzlei sehr umfangreich. Vor allem aber finanzieren wir die mit der Errichtung des Nachlassvermögens verbundenen Aufwendungen selbst. Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:
Die Erbschaftssteuer variiert von Land zu Land. In Deutschland liegt beispielsweise eine unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht vor. Diese gilt, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Anders sieht es aus, wenn der Erblasser ein Vermögen im Ausland hat. Hier kann es je nach Recht des jeweiligen Landes zur Doppelbesteuerung kommen.
Das Erbrecht für Ausländer in Deutschland hängt von ihrem Heimatland und dessen Erbrecht ab, da Deutschland das Staatsangehörigkeitsprinzip verfolgt. Das bedeutet, dass der Erbfall mit dem Recht des Heimatstaates des Erblassers geregelt wird. Hat ein Spanier also einen Nachlass in Deutschland, verweist das deutsche Erbrecht auf das spanische Erbrecht.
Jedes Land verfolgt ein anderes Erbrecht. Grundsätzlich kann zwischen dem Staatsangehörigkeitsprinzip und dem Wohnsitzprinzip unterschieden werden. Verfolgt ein Land das Staatsangehörigkeitsprinzip, regelt das Heimatland des Erblassers die Erbschaftsfrage des Erben. Gilt in einem Land das Wohnsitzprinzip, greift das Erbrecht des Landes, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat. Verfolgen zwei Staaten nicht das gleiche Prinzip, kann es zu einer Nachlassspaltung kommen. Eine Ausnahme stellt das Testament dar. Wählt der Erblasser in seinem Testament beispielsweise ausdrücklich das deutsche Erbrecht, wird auch dieses Erbrecht angewendet.