Erbschaft im Ausland

Erbschaft im Ausland – Wir unterstützen Sie!

In der heutigen globalen Welt leben unsere Familienmitglieder nicht mehr zwingend in unmittelbarer Nähe, sondern können in unterschiedliche Länder ausgewandert sein. Kommt es zu einem Todesfall in der Familie, stehen die Erblasser und die Erben vor einer Herausforderung, da das Erbrecht in jedem Land variiert. Das Erbrecht in Spanien unterscheidet sich beispielsweise stark vom Deutschen.

Unsere Kanzlei setzt sich seit mehreren Jahren mit individuellen Fällen in Bezug auf Erbschaft im Ausland auseinander, weshalb wir eine ausgewiesene Fachexpertise in diesem Themengebiet aufbringen können. Wir bieten Unterstützung für Auswanderer, Geflüchtete sowie verheiratete Personen im Ausland an. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Arbeit durch ein Erfolgshonorar aus, was bedeutet, dass auf Sie keine Kosten zukommen, sollten wir Ihren Fall nicht gewinnen.

Einen kostenlosen Termin können Sie unter https://rechtsanwaltineuropa.de/contact/ buchen und sich von einem Experten mit jahrelanger Erfahrung beraten lassen.

In den folgenden Abschnitten vermitteln wir Ihnen weitere Informationen zum Thema Erbschaft im Ausland. Darüber hinaus finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten, die diese spezielle Thematik betreffen.

Italienisches Erbrecht Anwalt für Italienisches Erbrecht
Wenn eine Person mit einem gewöhnlichen Aufenthalt in Italien stirbt, haben bestimmte Verwandte und die im Testament bedachten Personen einen Anspruch auf das Erbe. Diesen Anspruch können auch Deutsche haben, die dann vor der Herausforderung stehen, dass sie in Italien ihr Erbe antreten müssen. Das Erbrecht im Ausland und somit auch das italienische Erbrecht haben Besonderheiten, die für Erben meist relevant sind.
Spanisches Erbrecht
Mediterranes Klima, Strand, einzigartige Landschaften – Spanien ist für viele Deutsche ein beliebter Urlaubsort. Einige kommen mehrmals im Jahr und schaffen sich deshalb ein Ferienhaus an und manche Deutsche wandern sogar nach Spanien aus. Daher ist es kein Einzelfall mehr, dass deutsche Staatsbürger über ein gewisses Vermögen in Spanien verfügen. Verstirbt der deutsche Erblasser nun in Spanien, kann es zu Komplikationen in Hinsicht auf die Erbschaft kommen. Unter anderem, da sich das deutsche und das spanische Erbrecht enorm voneinander unterscheiden. Insbesondere aber, da jede Region in Spanien über ein anderes Erbrecht verfügt.
Französisches Erbrecht
Als Rechtsanwalt für europäisches Recht und speziell für französisches Recht unterstützen wir deutsche Erben mit unserer Expertise dabei, das Erbe in Frankreich anzutreten. Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, den Erhalt Ihres Nachlassvermögens in Frankreich rechtsgemäß zu erlangen. Dabei stehen unsere Anwälte Ihnen von Anfang an zur Seite, die außerdem nach dem Prinzip des Erfolgshonorars arbeiten. Das bedeutet, dass unsere Dienstleistungen nur bezahlt werden müssen, wenn wir den Fall auch gewinnen.
Schweizer Erbrecht
In manchen Teilen der Schweiz wird Deutsch gesprochen, was nicht verwunderlich ist, da es ein Nachbarland Deutschlands ist. Aufgrund der territorialen Nähe ist es auch nicht verwunderlich, dass das Erbrecht viele Gemeinsamkeiten aufweist. Gleichzeitig gibt es aber auch große Unterschiede. Beispielsweise beruft sich Deutschland auf das Staatsangehörigkeitsprinzip, wohingegen die Schweiz sich auf das Wohnsitzprinzip beruft. Somit wird der Erbfall kompliziert, weshalb man sich in solch einer Situation einen Anwalt zu Rate ziehen sollte.
Polnisches Erbrecht
Seit dem 17. August 2015 gilt sowohl für Deutschland als auch für Polen die EU-Erbrechtsverordnung. Durch diese wird sichergestellt, dass der Erbfall stets auf den letzten Aufenthalt des Erblassers zurückzuführen ist. Das bedeutet, dass für Polen, die in Deutschland leben, nicht das polnische, sondern das deutsche Erbrecht angewendet wird. Ebenso werden Deutsche, die in Polen leben, nach dem polnischen Erbrecht beerbt.

Wann kommt es zu einem Erbfall mit Auslandsbezug?

Ein Erbfall im Ausland kann durch diverse Gründe eintreten. Beispielsweise wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland oder aber auch, wenn ein ausländischer Staatsbürger in Deutschland verstirbt. Noch komplizierter wird es, wenn ein deutscher Staatsbürger verstirbt, der eine Ehe mit einem ausländischen Partner eingegangen ist. Ein Erbfall mit Auslandsbezug tritt jedoch nicht nur ein, wenn der Erblasser im Ausland lebte, sondern auch wenn sich ein Teil seines Vermögens im Ausland befindet. Dazu zählen unter anderem Immobilien, finanzielle Rücklagen oder sonstige Wertgegenstände, die sich außerhalb der Grenzen befinden. Die Möglichkeiten, wie es zu einem Erbfall mit Auslandsbezug kommen kann, sind vielfältig.

Welches Recht greift beim Erben mit Auslandsbezug und welche Dokumente werden für ein Nachlassverfahren benötigt?

Welches Recht bei einer Erbschaft im Ausland eingreift, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, da es kein einheitliches internationales Erbrecht gibt. Unter anderem kann dadurch das Pflichtteilsrecht, die Erbfolge oder das Testament beeinflusst werden. Darüber hinaus hat jedes Land andere Steuervorschriften, was zu einer Mehrfachbesteuerung führen kann.
In der Regel wird das angewandte Recht, das bei einem Erbfall gilt, anhand des Staatsangehörigkeitsprinzips oder anhand des Wohnsitzprinzips festgemacht. Im Rahmen des Staatsangehörigkeitsprinzips wird der Erbfall mit dem Recht des Heimatstaates des Erblassers geregelt. Beim Wohnsitzprinzip hingegen ist der letzte Wohnsitz des Erblassers ausschlaggebend. In Europa verfolgt jedes Land ein anderes Prinzip.
Zu den Staaten, in denen das Staatsangehörigkeitsprinzip Anwendung findet, gehören:

  • Deutschland
  • Italien
  • Griechenland
  • Kroatien
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Spanien
  • Rumänien
  • Slowenien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Schweden
  • Ungarn
  • Liechtenstein
  • Japan
  • Serbien

Staaten, die sich nach dem Wohnsitzprinzip richten:

  • Dänemark
  • Island
  • Norwegen
  • Israel
  • Brasilien
  • Schweiz
  • Bulgarien
  • Russland

Wenn die Staaten, die an einer Erbschaft im Ausland beteiligt sind, das gleiche Prinzip verfolgen, entstehen in der Regel keine Komplikationen. Nun kann es allerdings vorkommen, dass die Staaten nicht das gleiche Prinzip verfolgen. Verstirbt beispielsweise ein Schweizer mit einem Wohnsitz in Deutschland, verweist das deutsche Recht aufgrund der schweizerischen Staatsangehörigkeit auf das Erbrecht in der Schweiz. Im Gegensatz dazu ist in der Schweiz der Wohnsitz entscheidend, weshalb die Schweiz auf das deutsche Erbrecht verweist. In solch einem Fall besteht eine uneinheitliche Rechtslage (Nachlassspaltung).

In Bezug auf Immobilien verfolgen einige Länder weder das Staatsangehörigkeitsprinzip noch das Wohnsitzprinzip. So wird beispielsweise eine befindliche Immobilie in Belgien auch dem belgischen Erbrecht entsprechend behandelt. Auch hier kommt es zu einer Nachlassspaltung, wenn der Eigentümer der Immobilie beispielsweise Deutscher war.

Staaten, bei denen eine Nachlassspaltung besteht:

  • Belgien
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Großbritannien
  • Irland
  • Litauen
  • Türkei
  • Luxemburg
  • Monaco
  • Argentinien
  • Australien
  • Kanada
  • Neuseeland
  • Südafrika
  • Thailand
  • USA

Aufgrund der bestehenden Komplexität solcher Fälle benötigen sowohl Erblasser als auch Erben professionelle Unterstützung. Daher empfehlen wir jedem Klienten, sich ausführlich von unseren Rechtsanwälten beraten zu lassen.

Damit alles möglichst problemlos vonstatten geht, sollten Sie für ein erfolgreiches Nachfolgeverfahren folgende Dokumente (gilt für das deutsche und ausländische Erbrecht) zu ihrem Termin bei „Rechtsanwalt in Europa“ mitbringen:

  • Bescheinigung über den Tod des Erblassers;^
  • Reisepass des Erben;
  • Bestätigung der Erbberechtigung (z. B. Testament);
  • Dokumente, die die Verwandtschaft mit dem Erblasser beweisen;

In der Regel können Sie die meisten dieser Dokumente direkt im Ausland beantragen lassen. Sollten Sie damit Schwierigkeiten haben, stehen wir Ihnen bei der Beschaffung dieser Dokumente gerne zur Seite.

Erbschaftssteuer im Ausland

Eine weitere Komplikation, die bei Erbschaften im Ausland auftreten kann, ist die mögliche Doppelbesteuerung. Auch hier befolgt jeder Staat seine eigenen Gesetze. Wenn beispielsweise Erblasser und Erbe in Deutschland ihren Wohnsitz haben, muss der Erbe Steuern nach dem deutschen Gesetz zahlen. Befindet sich das Erbe des Erblassers jedoch im Ausland, kann es vorkommen, dass das jeweilige Land ebenfalls Steuern für den Nachlass erhebt.

Einige Länder haben jedoch ein Abkommen abgeschlossen, bei dem die Doppelbesteuerung entfällt. Dazu zählen unter anderem Dänemark, Frankreich, Griechenland, USA und die Schweiz. Länder wie Schweden erheben gar keine Erbschaftssteuer, weshalb auch hier eine Doppelbesteuerung entfällt.

Die Leistungen unserer Kanzlei

Als ein im Jahr 2009 gegründetes Unternehmen, welches mit 21 Ländern kooperiert, können wir eine langjährige Erfahrung in unterschiedlichen Staaten aufweisen. Diese Erfahrung macht unser Wissen, unsere Professionalität und unsere Effizienz aus.

Einer unserer Arbeitsschwerpunkte ist der Erhalt des Nachlassvermögens im Ausland. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, unseren Klienten in einem Erbfall die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen und das unabhängig von Ländern, Provinzen, Gebieten oder Regionen, in denen sie leben. Wie in Entschädigungsfällen, so ist auch in Erbschaftsangelegenheiten die Unterstützung unserer Kanzlei sehr umfangreich. Vor allem aber finanzieren wir die mit der Errichtung des Nachlassvermögens verbundenen Aufwendungen selbst. Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:

  • Die Übersetzung aller notwendigen Dokumente hinsichtlich jeglicher Erbfälle.
  • Die Finanzierung der rechtlichen Abwicklung des Nachfolgeverfahrens.
  • Die Finanzierung internationaler Flüge zu dem Gericht oder der Institution, in der das Verfahren stattfindet.
  • Die Finanzierung ihres Auslandsaufenthalts.
  • Die Finanzierung ihrer Identifizierung für die Vermögenswerte.
  • Die Unterstützung bei ihrer Wiedererlangung von geerbtem Vermögen.

Erbschaften im Ausland: FAQ zu weiteren wichtigen Fragen und Antworten

In welchem Land muss Erbschaftssteuer gezahlt werden?

Die Erbschaftssteuer variiert von Land zu Land. In Deutschland liegt beispielsweise eine unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht vor. Diese gilt, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Anders sieht es aus, wenn der Erblasser ein Vermögen im Ausland hat. Hier kann es je nach Recht des jeweiligen Landes zur Doppelbesteuerung kommen.

Welches Erbrecht gilt für Ausländer in Deutschland?

Das Erbrecht für Ausländer in Deutschland hängt von ihrem Heimatland und dessen Erbrecht ab, da Deutschland das Staatsangehörigkeitsprinzip verfolgt. Das bedeutet, dass der Erbfall mit dem Recht des Heimatstaates des Erblassers geregelt wird. Hat ein Spanier also einen Nachlass in Deutschland, verweist das deutsche Erbrecht auf das spanische Erbrecht.

Welches Erbrecht gilt, wenn ich im Ausland lebe?

Jedes Land verfolgt ein anderes Erbrecht. Grundsätzlich kann zwischen dem Staatsangehörigkeitsprinzip und dem Wohnsitzprinzip unterschieden werden. Verfolgt ein Land das Staatsangehörigkeitsprinzip, regelt das Heimatland des Erblassers die Erbschaftsfrage des Erben. Gilt in einem Land das Wohnsitzprinzip, greift das Erbrecht des Landes, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat. Verfolgen zwei Staaten nicht das gleiche Prinzip, kann es zu einer Nachlassspaltung kommen. Eine Ausnahme stellt das Testament dar. Wählt der Erblasser in seinem Testament beispielsweise ausdrücklich das deutsche Erbrecht, wird auch dieses Erbrecht angewendet.

UNSERE DIENSTLEISTUNGENDerzeit beschäftigt und kooperiert das Unternehmen mit über 200 Mitarbeitern in 21 Ländern. Wir haben Kunden in Europa, aber auch in den Vereinigten Staaten, Kanada, Russland oder Israel.

Erbschaft von Angehörigen im Ausland
Aufgrund der großen Anzahl von Mandanten, die wir betreuen, verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen bei der Identifizierung von Vermögenswerten und der Wiedererlangung von geerbtem Vermögen im Auftrag unserer Mandanten, die hauptsächlich aus der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten, Kanada, Israel und Russland stammen.
Verkehrsunfall im Ausland
Verkehrs(straßen)unfälle sind die häufigsten Ereignisse, die zu schweren Verletzungen oder zum Verlust eines geliebten Menschen führen. An Verkehrsunfällen sind sowohl Autofahrer als auch Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer beteiligt.
Der Tod einer geliebten Person im Ausland
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Arbeitsunfall im Ausland – Entschädigung
Wir helfen in mehr als 15 Ländern, Versicherungsleistungen für verletzte Arbeitnehmer in Europa zu erhalten.
Internationale Schiedsverfahren
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Genealogische Suche nach Erben
Unsere Kanzlei hilft seit über 9 Jahren bei der Suche und Herstellung von familiären Beziehungen zwischen dem Erblasser und potenziellen Erben.
Unternehmens Streitigkeiten im Ausland
Vertrauen zwischen Aktionären (Investoren) und Direktoren ist für den Erfolg jedes Unternehmens entscheidend, unabhängig davon, in welchem Land das Unternehmen registriert ist. Wird dieses Vertrauen gebrochen, gefährdet ein Streit zwischen Aktionären, Investoren und Direktoren den Erfolg zukünftiger Geschäfte.
Forderungsbeitreibung im Ausland
Unbezahlte Rechnungen können für jedes Unternehmen zu einer finanziellen Notlage führen. Das Eintreiben von Forderungen kann sehr schwierig sein, insbesondere wenn Sie langfristige Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Kontrahenten haben.
Urheberrechtsschutz im Ausland
Das Urheberrecht erlaubt es denjenigen, die kreative Werke produzieren – Softwareentwickler, Künstler, Fotografen, Schriftsteller, Musiker und andere –, den kreativen Ausdruck in ihrer Arbeit sowie alle finanziellen Belohnungen, die sie möglicherweise bringen, zu schützen.

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