Mit der Globalisierung verlagern sich die Erbschaften zunehmend ins Ausland. Je nachdem in welchem Land die Erblasser und Erben leben, variiert das geltende Erbrecht. Zum Beispiel gibt es starke Abweichungen zwischen französischem, türkischen und italienischem Erbrecht. Auch spanisches Erbrecht unterscheidet sich in vielen von dem in Deutschland geltendem Erbrecht. Auf diese Unterschiede hat sich unsere Kanzlei spezialisiert.
Bereits seit vielen Jahren behandeln wir individuelle Fälle der Erbschaft von Angehörigen im Ausland. Wir unterstützen u.a. Auswanderer, Geflüchtete oder verheiratete Personen im Ausland bei Ihrem Anliegen. Buchen auch Sie sich ihren kostenlosen Beratungstermin unter https://rechtsanwaltineuropa.de/contact/ und profitieren sie von unserer langjährigen Erfahrung in jedem Erbfall.
Der Erhalt von im Ausland befindlichen Nachlassvermögen ist einer der Arbeitsschwerpunkte von ”Rechtsanwalt in Europa”. Unsere Kanzlei beschäftigt sich speziell mit Erbfällen, bei denen die Erblasser und deren Erben nicht Staatsbürger ein und desselben Landes sind.
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, unseren Klienten in einem Erbfall die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen und das unabhängig von Ländern, Provinzen, Gebieten oder Regionen, in denen sie leben.
Wie in Entschädigungsfällen, so ist auch in Erbschaftsangelegenheiten die Unterstützung unserer Kanzlei sehr umfangreich. Vor allem aber finanzieren wir die mit der Errichtung des Nachlassvermögens verbundenen Aufwendungen selbst.
Erblasser wie auch Erben benötigen individuelle Unterstützung. Dies ist besonders bei unübersichtlichen Fällen von Vorteil, zum Beispiel wenn es sich um spanisches Erbrecht handelt und der Erblasser sowie der Erbe keinen festen Wohnsitz in Spanien haben.
Die Regelungen sind innerhalb und außerhalb der Grenzen verschieden. Die Art der Rechtsprechung unterscheidet sich im ausländischen Erbrecht teils erheblich.
Aufgrund dessen empfehlen wir jedem Klienten sich ausführlich von unseren Rechtsanwälten beraten zu lassen.
Folgende Dokumente sind für ein erfolgreiches Nachfolgeverfahren sowohl nach dem deutschen wie auch nach ausländischen Erbrecht wichtig. Bringen Sie diese Dokumente wenn möglich zu Ihrem Termin bei “Rechtsanwalt in Europa” mit.
Zum Teil werden diese Dokumente direkt im Ausland ausgestellt. Gern unterstützen wir Sie bei der Organisation der Dokumente.
Für eine kostenlose Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns jederzeit gern unter https://rechtsanwaltineuropa.de/contact/.
Da wir uns schon seit Jahren mit unseren Kunden zusammenarbeiten, wissen wir, welche Fragen in hinsichtlich Erbschaften, Testament-Angelegenheiten und verschiedenen Regeln aufkommen. Im Folgenden sollen Sie erste Antworten und eine kleine Einführung erhalten.
Während unserer langjährigen Erfahrung mit einer Reihe von verschiedenen Erbfällen, Testamenten und Erbrechtsangelegenheiten sind uns in der Praxis zahlreiche Fragen begegnet. Die von unseren Klienten am häufigsten gestellten Fragen, möchten wir Ihnen hier kurz beantworten.
Nichtsdestotrotz empfehlen wir Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit den Experten von “Rechtsanwalt in Europa” und ein ausführliches Informationsgespräch.
Das französische Erbrecht ähnelt dem deutschen und dem spanischen Erbrecht. Die gesetzliche Erbfolge basiert auf dem Verwandtenerbrecht. Auch hinsichtlich von Testamenten läuft die Anerkennung in Frankreich ähnlich wie in Deutschland und Spanien ab. Allerdings werden Ehegattentestamente, wie wir sie in Deutschland kennen, nicht anerkannt. Sie unterliegen einem Formverbot. Auch hinsichtlich des Pflichtteilsrecht wird in Frankreich vieles anders gehandhabt als in Deutschland oder Spanien. Ausführlich beraten wir Sie dazu gern persönlich.
Das türkische Erbrecht unterscheidet sich nur gering vom deutschen. Die Erbreihenfolge entspricht der deutschen und spanischen. In der Türkei werden eigenhändige, öffentliche (notarielle) und Nottestamente akzeptiert. Um als in Deutschland lebende Person zu erben, ist zur Anerkennung besonders der türkische Erbschein von Bedeutung. Darüber hinaus kommt es darauf an, welche Art von Vermögen hinterlassen wird. Jeder Individualfall wird ausführlich von uns geprüft.
Eine Besonderheit des italienischen Erbrechts liegt in der Vermögensverteilung. Wenn die verstorbene Person Ehepartner und Kinder hatte, wird das Vermögen zu gleichen Teilen unter ihnen aufgeteilt. Der Ehepartner hat außerdem, anders als in Deutschland, immer Anspruch auf das Wohnrecht in der Wohnung der verstorbenen Person.
Das Erbrecht in Spanien ist für viele Deutsche besonders interessant. Es sieht in der gesetzlichen Erbfolge die Kinder an erster Stelle. So, wie es in der gesetzlichen Rechtsnachfolge in Deutschland ebenfalls der Fall ist. Der überlebende Ehegatte erbt nur das, was ihm dem Noterbrecht nach zusteht. Ob in einem Erbfall weitere Verwandte einen Anteil erben, hängt von der Wirkung des Testaments sowie von weiteren Besonderheiten des spanischen Erbrechts ab.
Hinsichtlich der spanischen Erbschaftssteuer gibt es erhebliche Abweichungen in Hinsicht auf die deutsche Rechtslage. Eine kleine Einführung oder auch ausführliche Beratung erhalten sie diesbezüglich in einem persönlichen Gespräch mit unseren Experten von “Rechtsanwalt in Europa”.
Das spanische Erbrecht ist für Spanier als auch für Deutsche Laien nicht einfach zu verstehen. Wir wollen Sie dabei unterstützen und beantworten Ihnen jede Frage zu den verschiedenen Rechtsgebieten.
Recht ist nicht gleich Recht: In Hinsicht auf das spanische Erbrecht gibt es sogar Unterschiede in den einzelnen Regionen. Spanisches Erbrecht in Andalusien entspricht beispielsweise nicht dem Erbrecht auf Mallorca. Selbst, wer mit der Art des Erbrechts im eigenen Land vertraut ist, kann in der Rolle des Erblassers, viele Fehler machen, wenn ein anderes Recht beim begünstigten Erben zur Anwendung kommt.
Es gibt im Erbfall Probleme in vielen deutsch-spanischen Ehen (mit und ohne Kinder), da in Spanien nach spanischem Recht (mit den diesbezüglichen Beiträgen im CC; dabei steht CC für código civil) vorzugehen ist, in Deutschland aber deutsches Erbrecht gilt, und zwar für Erben und deren Kinder.
Erblasser, die einen bestimmten Erben in ihrem Testament bedenken wollen, brauchen einen extrem kompetenten Rechtsbeistand, um alle Regeln im Hinblick auf die Rechte der eigenen Kinder hinlänglich beachten zu können. Die teilweise in Spanien geltenden Foralrechte, also eine jeweils nur regional geltende Erbrechtsverordnung, machen die Lage zusätzlich schwierig.
Bei einem grenzüberschreitenden Testament sind besondere Regelungen zu beachten: Das spanische Rechtssystem unterscheidet sich von der Rechtsprechung in Deutschland und umgekehrt. Damit ein Testament am Ende so umgesetzt werden kann, dass es den Wünschen des Erblassers tatsächlich entspricht, und zwar gleichgültig, ob der Erblasser oder der Erbe in Spanien lebt oder nicht, sollte auf jeden Fall eine externe Kanzlei eingeschaltet werden.
Auch andere Rechtsgebiete fallen in unseren Aufgabenbereich. Haben Sie Probleme bei einem Arbeitsunfall im Ausland oder sind interessiert an einer genealogischen Suchen nach Erben? Auch zu allen Fragen zum Zivilgesetzbuch in Deutschland, Spanien, Italien oder einem anderen Land, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.