Erbschaft in DeutschlandErbfall in Deutschland

Aufgrund unserer Nähe und der großen Anzahl von Landsleuten, die in Deutschland arbeiten, erhalten wir praktisch täglich Anrufe zu den oben genannten Fragen. Viele Menschen wissen nicht, wo sie anfangen sollen und wie sie das Erbe annehmen oder in bestimmten Situationen (siehe den Artikel über die Ausschlagung des Erbes in Deutschland) das Erbe ausschlagen sollen.

Zunächst müssen wir darauf hinweisen, dass nach dem seit 2015 geltenden Dekret das Recht des Landes, in dem der Erblaser gelebt und gewohnt hat, für das Erbschaftsverfahren anwendbar ist und nicht wie bisher das Recht des Landes seiner Staatsangehörigkeit.

Vererbung durch ein Testament

Als erstes muss man herausfinden, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat. Das Testament kann im Haus des Verstorbenen oder bei einem Notar (es gibt, wie in Polen, ein spezielles Register) oder beim zuständigen Gericht aufbewahrt werden. Das Testament wird gefunden, muss geprüft werden, ob es frei von Formfehlern ist, wie z.B: ob das Testament handschriftlich verfasst und vom Erblasser unterschrieben wurde und ob es das Datum und den Ort der Testamentserrichtung enthält. Das Gericht wird im Erbschaftsverfahren auch prüfen, ob das Testament frei von diesen Formfehlern ist.

Vererbung ohne Testament

Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, so tritt in einem solchen Fall, wie im Erbrecht, die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein, d.h. die nächsten Angehörigen werden zum Erben berufen und damit wiederum deren Nachkommen. Um als Erbe anerkannt zu werden, ist es notwendig, bei dem für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Bestätigung des Erbschaftserwerbs, den sogenannten Erbschein, zu stellen. Dem Antrag müssen alle möglichen Informationen über den Verstorbenen beigefügt werden: Datum und Ort des Todes, seine Adresse und der Verwandtschaftsgrad. Alle Angaben im Antrag müssen durch entsprechende Dokumente belegt werden, wie z.B.: Sterbeurkunde, Geburtsurkunde des Erblassers, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Erben. Um sicherzustellen, dass der Antrag richtig gestellt wird, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.

Wenn Sie in Deutschland zum Erben berufen sind und Hilfe bei der Erledigung aller Formalitäten benötigen, wenden Sie sich an die Anwälte in der Firma Rechtsanwalt in Europa.

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