Erbschaft in DeutschlandGesetzliche Erbfolge: Wer erbt und die Rangfolge in Deutschland

Wenn jemand in Deutschland ohne Testament stirbt, sieht das deutsche Erbrecht vor, dass der Nachlass wie folgt verteilt wird:

  • zu gleichen Teilen unter den Kindern (oder Enkelkindern, wenn die Kinder verstorben sind);
  • wenn es keine Kinder oder andere Nachkommen gibt, dann zu gleichen Teilen unter den Eltern (oder, wenn es keine Eltern gibt, dann Geschwister oder Nichten/Neffen);
  • wenn keiner der oben genannten am Leben ist, dann zu gleichen Teilen zwischen den Großeltern (oder, wenn es keine Großeltern gibt, dann Onkel/Tanten oder Cousins).
    Die Rechte eines Ehegatten oder Lebenspartners hängen von der Existenz anderer Erben ab. Ehepartner/Lebenspartner erhalten:
  • 25% des Nachlasses, wenn es überlebende Kinder (oder Enkelkinder etc.) gibt;
  • 50%, wenn Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen oder Großeltern vorhanden sind;
  • 100%, wenn die Erblasser keine der oben genannten Eigenschaften haben.

Erbschaft durch Ausländer in Deutschland

Wenn Sie wünschen, dass sich Ihre Erbfolge nicht nach deutschem Recht, sondern nach dem Erbrecht des Landes richtet, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, sollten Sie dies in Ihrem Testament oder in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich festlegen. Diese Regeln gelten, solange sie nicht der Politik der lokalen Behörden widersprechen (z. B. Diskriminierung von Erben aufgrund des Geschlechts oder unehelicher Kinder).

Wer soll die Erbschaftssteuer zahlen?

Im Falle einer Erbschaft ist es der Erbe, im Falle einer Schenkung haften Schenker und Beschenkter gemeinsam. Erfolgt die Schenkung oder das Testament in einem besonderen Fall (Zweckzuwendung), so ist der Schenkende bzw. Testierende der Zahlende.

Alle Erbschaften und Schenkungen, die über die Zuwendungen hinausgehen, sind steuerpflichtig, wenn der Erblasser, der Erbe, der Schenker oder der Beschenkte in Deutschland ansässig sind.

Geerbte Vermögenswerte werden in der Regel zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Beträge werden in der Regel auf die nächsten 100 € gerundet. Wenn Bestattungskosten und bestimmte administrative Aufwendungen nicht ordnungsgemäß nachgewiesen werden, können stattdessen insgesamt 10.300 € pro Erbschaft abgezogen werden.

Deutsche Erbschaftssteuer für Nicht-residenten

Wenn keine der an der Erbschaft oder Schenkung beteiligten Parteien in Deutschland lebt, wird nur deutsches Vermögen besteuert.

Beispiele für deutsches Eigentum sind deutsche Immobilien (einschließlich Hypotheken), deutsche Gewerbeimmobilien und mehr als 10 % eines deutschen Unternehmens.

Steuersätze in Deutschland

Einzelne Erben sind in der Regel für die Zahlung der deutschen Erbschaftssteuer verantwortlich, wenn der Verstorbene oder der Erbe in Deutschland ansässig war. Für die deutsche Schenkungssteuer gelten die gleichen Wohnsitzregeln wie für jede Schenkung.

Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Wert der Erbschaft abzüglich der Schulden des Verstorbenen sowie der Beerdigungs- und Verwaltungskosten und etwaiger persönlicher oder sonstiger Privilegien (zum Beispiel bei Immobilien). Die deutschen Erbschaftssteuersätze und -kosten hängen von der Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Erben ab. Verschiedene Ausnahmen gelten auch für Schenkungen und Übertragungen nach dem Tod. Die deutschen Erbschaftssteuersätze und -freibeträge gelten für die Empfänger auf der Grundlage von drei Kategorien:

  • Kategorie 1 Beziehung: Ehegatten / Partner (EUR 500.000)
  • Kinder, Stiefkinder, Enkel / Urenkel von verstorbenen Kindern (EUR 400.000)
  • Enkel/ Urenkel lebender Kinder (200 000 EUR)
  • Eltern und Großeltern (100 000 EUR)
  • Kategorie 2 Beziehungen: Geschwister, Nichten / Neffen. Großeltern väterlicherseits, geschiedene Ehegatten (20 000 EUR)
  • Kategorie 3 Beziehungen: alle anderen natürlichen Personen, einschließlich juristischer Personen (20 000 EUR).

Es gibt auch Ausnahmen für bestimmte Gegenstände, wie z. B. Haushaltsgeräte und Kunstwerke. Es gibt weitere Steuererleichterungen für Betriebseinkommen (85% des Betriebsvermögens können vererbt werden). Häuser, die als Familienwohnsitz genutzt werden, werden von der Ehefrau oder dem Ehemann geerbt.

Unsere Partner Rechtsanwalt in Europa in Deutschland stehen Ihnen jederzeit gerne mit kostenloser Rechtsberatung und Unterstützung im deutschen Erbschaftsprozess zur Verfügung.

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