Die Vererbung im Ausland ist nach bestimmten Regeln formalisiert. Das Verfahren zur Erlangung des Vermögens richtet sich nach den Gesetzen des Landes, in dem der Verstorbene gelebt hat oder in dem sich seine Erben befinden. Die Anwälte in der Firma Rechtsanwalt in Europa sind mit allen Nuancen des internationalen Rechts vertraut. Unsere Anwälte führen eine professionelle Suche nach Erben durch, leisten die notwendige rechtliche Unterstützung. In manchen Fällen ist der Wert einer Erbschaft geringer als die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Im ersten Schritt sollten Sie entscheiden, ob es sich für Sie lohnt, das Erbe anzunehmen, vielleicht sollten Sie es auch ausschlagen, um schwerwiegende finanzielle Folgen zu vermeiden. Werden Erbschaftsschulden vererbt?
Erbschaftsschulden im Ausland
Hinterlässt der Verstorbene neben dem Erbe auch noch Schulden, werden die Angehörigen eine wichtige Entscheidung treffen müssen: ob sie in der Lage sind, die Schulden des Verstorbenen zu bezahlen. Die Schulden gehen auf die Erben über, die das Vermögen nach dem Gesetz oder dem Testament als Teil ihres Anteils erhalten haben. Zum Nachlass gehören auch die Schulden des Verstorbenen:
- Verbindlichkeiten, die sich aus einem Darlehensvertrag ergeben;
- Schulden gegenüber Dritten;
- Verbindlichkeiten aus Miet- oder Pachtverträgen;
- Außenstände aus zivilrechtlichen Geschäften;
- Steuerschuld;
- Geldstrafen und Bußgelder.
Welche Schulden werden nicht vererbt? Es gibt Arten von Schuldverpflichtungen, die nach dem Tod des Erblassers nicht vererbbar sind. Dazu gehören Schulden, die untrennbar mit der Identität des Schuldners verbunden sind. Zum Beispiel Unterhaltsschulden, Beträge, die als Ersatz für Schäden an der Gesundheit oder am Eigentum eines Dritten geschuldet werden. Eine Übertragung von Schulden durch Vererbung findet in diesen Situationen nicht statt. Die Schulden für Verbindlichkeiten fallen nicht auf die Schultern der Erben.
Die Vererbung im Ausland: Hilfe von unseren Anwälten
Wenn Sie zu einer Erbschaft im Ausland berufen wurden, können Ihnen unsere Spezialisten in der Firma Rechtsanwalt in Europa effizient bei der Abwicklung der Erbschaft im Ausland helfen. Unsere Anwälte sind mit den Feinheiten des internationalen Rechts, den Besonderheiten bei der Abfassung von Briefen und dem Erbschaftsprozess im Allgemeinen bestens vertraut. Wir helfen Ihnen, eine Erbschaft mit minimalen Kosten und in kürzester Zeit zu erhalten. Ein Erbschaftsverfahren kann zeitaufwendig und kompliziert sein. Ohne ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in solchen Angelegenheiten lohnt es sich, Unterstützung von Fachleuten zu erhalten, die alle Ihre Fragen beantworten werden. Rufen Sie uns an und melden Sie sich für eine kostenlose Beratung an!