Das österreichische Erbrecht ermöglicht die freiwillige Verfügung über den Nachlass im Todesfall. Die Vererbung in Österreich erfolgt dann auf Grund eines Testaments oder des Gesetzes.
Testamente in Österreich
Die österreichische Gesetzgebung sieht drei Arten von Testamenten vor:
- notarielles Testament – erstellt bei einem Notar oder bei Gericht
- ein handschriftliches Testament – auf Papier aufgesetzt und vom Erblasser unterschrieben
- ein allographisches Testament – handschriftlich oder maschinenschriftlich von einer anderen Person als dem Erblasser nach dessen Wünschen verfasst, muss in Anwesenheit von drei Zeugen erstellt warden.
Ein Erbe kann in Österreich auch durch ein gemeinschaftliches Testament vererbt werden. Dieses Testament kann nur von Ehegatten oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft errichtet werden.
Testamente von Österreichern können im Österreichischen Zentralen Testamentsregister geführt werden. Die Registrierung eines Testaments erleichtert dann das Auffinden des Dokuments im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens.
Intestamentliche Erbfolge in Österreich
Wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat, dann wird der Nachlass in Österreich auf Basis der Erbschaftsregeln geregelt.
Beispiele für Erbschaftsregelungen in Österreich:
- Wenn ein Erblasser einen Ehepartner und Kinder hinterlassen hat, dann geht 1/3 des Nachlasses an den Ehepartner und der Rest zu gleichen Teilen an die Kinder.
- Wenn der Erblasser keinen Ehepartner mehr hat, aber Kinder, erben diese den Nachlass zu gleichen Teilen.
- Wenn ein Erblasser einen Ehepartner, aber keine Kinder und keine Eltern, Großeltern oder Geschwister hinterlassen hat, erhält der Ehepartner den Nachlass.
- Eingetragene Partner in Lebenspartnerschaften erben auf der gleichen Basis wie Ehegatten.
Auch im Erbrecht in Österreich gibt es das Institut des Pflichtteils. Das Recht auf einen vorbehaltenen Anteil kann für einen Zeitraum von 3 Jahren gerichtlich geltend gemacht werden.
Erbfolge in Österreich – Annahme und Verzicht auf die Erbfolge
Personen, die Erben eines Erblassers in Österreich sind, können:
- das Erbe in seiner Gesamtheit annehmen
- das Erbe unter Ausnutzung des Inventars annehmen
- auf die Rechtsnachfolge verzichten
Die Frist für die Erklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft reicht von 4 Wochen bis zu 1 Jahr.
Erbschaftsverfahren in Österreich
Das Verlassenschaftsverfahren wird in Österreich vor dem Bezirksgericht geführt, das für den letzten Wohn- oder Aufenthaltsort des Erblassers zuständig ist.
Dieses Verfahren wird von einem Notar durchgeführt, der dann als Gerichtskommissär fungiert. Er ist für die Ermittlung der Erben zuständig und erstellt auch das Inventar des Nachlasses, wenn die Annahme der Erbschaft mit Inventar beschlossen wurde.
Damit der Erbe die Erbschaft erhalten kann, muss er einen Gerichtsbeschluss erhalten, der den Erhalt der Erbschaft erklärt (Einantwortung).
Ich habe eine Erbschaft in Österreich erhalten – was soll ich tun?
Das Erbrecht in Österreich kann kompliziert sein. Wenn Sie Fragen zu Erbschaften in Österreich haben, steht unsere Kanzlei Rechtsanwalt in Europa GmbH Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere rechtlichen Dienstleistungen in Österreich!