Das polnische Zivilgesetzbuch sieht vor, dass ein Testament nur die Verfügung eines einzigen Erblassers enthalten kann. Dies bedeutet, dass das Testament nur für einen Erblasser gilt. Der deutsche Gesetzgeber hat die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments eingeführt, das sogenannte gemeinschaftliche Testament.
Wer kann nach deutschem Recht ein gemeinschaftliches Testament errichten?
Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden. Meistens wird es in der Handschrift eines der Ehegatten verfasst. Das so eigenhändig aufgesetzte Testament wird dann von beiden Ehegatten unterschrieben. Es ist wichtig, dass der Ehegatte, der nicht der Verfasser des Testaments ist (d. h. derjenige, der das vom anderen Ehegatten erstellte Dokument nur unterschreibt), das Datum und den Ort der Unterschrift anbringt.
Was ist das Berliner Testament?
Die Methode der schriftlichen Testamentserrichtung durch einen Ehegatten wurde oben beschrieben.
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament in Form einer notariellen Urkunde, mit dem sich die Ehegatten gegenseitig den gesamten Nachlass für den Fall des Todes eines von ihnen zusprechen.
Die Berufung auf den gesamten Nachlass führt dazu, dass die gesetzlichen Erben, in der Regel die Kinder, enterbt werden. Die Frage der Enterbung wird in diesem Artikel dargestellt.
Unsere Anwälte weisen auf das besondere Problem der Ansprüche enterbter Kinder aus einem Berliner Testament hin. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns auch, in einem Testament gezielte Regelungen zu treffen, die einen Ehepartner, der Erbe nach einem Berliner Testament ist, schützen. Zu diesem Zweck muss bereits bei der Errichtung des Testaments eine entsprechende Klausel aufgenommen werden. Aufgrund eines solchen Vermächtnisses erhält der gesetzliche Erbe nach dem Tod eines Elternteils den ihm zustehenden Vorbehaltsbetrag mit dem Vorbehalt, dass dieser erst nach dem Tod des letzten Elternteils anfällt.
Wenn Sie enterbt wurden oder einen Pflichtteil beanspruchen, oder wenn Sie eine professionelle Beratung zu einer Testamentsklausel wünschen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen, das Ihnen zustehende Guthaben zurückzuerhalten und beraten Sie, wie Sie sich in Zukunft vor einem Anspruch auf einen vorbehaltenen Teil Ihres Nachlasses schützen können und worauf Sie achten müssen. Sie werden in jeder Phase des Verfahrens auf dem Laufenden gehalten, Sie erhalten problemlos Feedback. Wir erbringen auch Dienstleistungen im Bereich der Suche nach Vermögenswerten und Nachlassvermögen. Unsere Anwälte für Erbrecht in Deutschland helfen Ihnen, das Geld und Vermögen zu bekommen, das Ihnen zusteht. Sie müssen sich nicht persönlich mit bürokratischen Problemen auseinandersetzen, unsere Spezialisten erledigen alles für Sie. Kontaktieren Sie die Anwälte von Rechtsanwalt in Europa, wenn Sie zu einer Erbschaft in Deutschland berufen wurden.