Allgemeine Informationen
Im Zusammenhang mit der Migration von Bürgern der Europäischen Union und dem Wechsel des Wohn- und Aufenthaltsortes von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik im Gebiet verschiedener Staaten der Gemeinschaft wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates, der sog. EU-Erbrechtsverordnung, der Grundsatz der Anwendung des anwendbaren Erbrechts eingeführt. Demnach ist das auf den Erbfall anwendbare Recht das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Die Verordnung gilt nur für Erbschaftsverfahren, bei denen die Eröffnung des Erbfalls vor dem 17. August 2015 stattgefunden hat.
Was sind die Voraussetzungen für die Ausschlagung einer Erbschaft nach deutschem Recht?
Zunächst ist zu beachten, dass mit dem Tod des Erblassers die Erbschaft automatisch auf den Erben übergeht. Der Erbe kann jedoch entscheiden, was zu tun ist.
Fall kann:
- sie ausschlagen, wenn sie nicht ordnungsgemäß angenommen wurde (gemeint ist eine Erklärung im Rahmen eines Verfahrens zur Bestätigung eines Erbschaftserwerbs);
- ausschuss innerhalb von 6 Wochen. Es ist wichtig, die gesetzliche Frist zu beachten, die ab dem Zeitpunkt gezählt wird, an dem der Erbe vom Erwerb der Erbschaft erfährt;
Wie kann man eine Erbschaft ausschlagen?
Meistens wird die Erbschaft ausgeschlagen, indem ein Erbe während des Erbschaftsverfahrens eine Erklärung gegenüber dem Gericht abgibt. Das Dokument gilt als beim Nachlassgericht eingegangen.
Die Erklärung der Ausschlagung der Erbschaft kann auch durch Erklärung zur Gerichtsakte, während des Verfahrens über den Erwerb der Erbschaft oder in Form einer beglaubigten Urkunde, d. h. vor einem Notar, abgegeben werden.
Kann die Erbschaft nur teilweise oder unter einer Bedingung ausgeschlagen werden?
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht nicht die Möglichkeit vor, dass die Erbschaft teilweise, z. B. nur hinsichtlich der Nachlass schulden, ausgeschlagen werden kann. Daher wird das Erbe in seiner Gesamtheit abgelehnt.
Die Erklärung der Ausschlagung der Erbschaft kann nicht von einem zukünftigen und ungewissen Ereignis, einer sogenannten Bedingung, abhängig gemacht werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht die Möglichkeit der Ausschlagung einer Erbschaft mit Annahme einer Auflage nicht vor. Das Gleiche gilt für den Zeitpunkt (ein zukünftiges und sicheres Ereignis).
Unsere Erbrechtsanwälte in Deutschland helfen Ihnen, alle Erklärungen für die Ausschlagung einer Erbschaft zu erstellen. Wir werden Ihnen auch vorschlagen, ob es für Sie vorteilhaft ist, die Erbschaft auszuschlagen, wenn der Nachlass bereits feststeht. Sie müssen sich nicht persönlich mit bürokratischen Problemen auseinandersetzen, unsere Spezialisten erledigen alles für Sie. Wenden Sie sich an die Anwälte von Rechtsanwalt in Europa, wenn Sie in Deutschland zu einer Erbschaft berufen sind oder eine Erbschaft ausschlagen wollen.