Erbschaft in DeutschlandZugewinngemeinschaft Erhaltung des enterbten Ehegatten

Enterbter Ehegatte, hat er Anspruch auf einen Vorschuss?

Unsere Anwälte, die täglich mit Erbfällen in Deutschland zu tun haben, werden häufig mit Situationen konfrontiert, in denen ein Ehepartner nach dem Tod seines Ehepartners enterbt wird. In beiden Fällen erfolgt die Enterbung durch Testament. Steht bei der Enterbung eines Ehegatten mit gesetzlicher Zugewinngemeinschaft ein Pflichtteil zu, und wenn ja, in welcher Höhe?

Hat ein enterbter Ehegatte Anspruch auf einen Pflichtteil?

Ja. Ein enterbter Ehegatte hat einen Anspruch auf einen Vorschuss. Das Bürgerliche Gesetzbuch befasst sich speziell mit der Situation der Enterbung und dem Pflichtteil des Ehegatten. Kindern (Abkömmlingen), Ehegatten und Eltern steht gemäß §§ 2303 ff. BGB ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des Wertes des Anteils am Nachlass zu, der ihnen bei gesetzlicher Erbfolge zugefallen wäre.

In unserer langjährigen Erfahrung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es am häufigsten vorkommt, dass Ehegatten eine gesetzliche Gütergemeinschaft haben, die als “Zugewinngemeinschaft” bezeichnet wird. In diesem Fall wird der Nachlass geteilt, und zwar 50/50, so dass sich der Anteil des enterbten Ehegatten am Nachlass um ein weiteres ¼ des Nachlasses erhöht (§1371 BGB).

Was ist eine Erhöhung des Vorbehaltsbetrags für einen enterbten Ehegatten?

Die Erhöhung des Selbstbehaltes eines Ehegatten um ¼ ist eine Art pauschaler so genannter Ausgleich für den Vermögenszuwachs der Ehegatten während der Ehe. Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt drei verschiedene Möglichkeiten, den fälligen Unterhalt für einen enterbten Ehegatten zu berechnen.
Diese Berechnung hängt davon ab, welche Entscheidung der enterbte Ehegatte trifft. Das Erbe kann vollständig enterbt, teilweise enterbt oder ausgeschlagen werden.

Unsere Anwälte, basierend auf jahrelanger Erfahrung und vielen Fällen, werden Ihnen helfen, die beste Entscheidung zu treffen und den möglichen Selbstbehalt in jeder Situation zu berechnen.

Wenn Sie enterbt worden sind oder eine berechtigte Erbschaft geltend machen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir können Ihnen helfen, Ihren rechtmäßigen Anteil an Ihrem Erbe zurückzuerhalten. Sie werden in jeder Phase des Verfahrens auf dem Laufenden gehalten, Sie erhalten einfaches Feedback. Wir erbringen auch Dienstleistungen im Bereich der Suche nach Vermögenswerten und Nachlass vermögen. Unsere Anwälte für Erbrecht in Deutschland helfen Ihnen, das Geld und Vermögen zu bekommen, das Ihnen zusteht. Sie müssen sich nicht persönlich mit bürokratischen Problemen auseinandersetzen, unsere Spezialisten erledigen alles für Sie.

Kontaktieren Sie die Anwälte von Rechtsanwalt in Europa GmbH, wenn Sie zu einer Erbschaft in Deutschland berufen wurden.

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